Hallo zusammen.
Ich bin Neu hier im Forum, und hoffe das mir jemand bei dem im
Thread (Titel) genanten Problem weiterhelfen kann.
Ich bitte vorab um entschuldigung, aber um die sache besser zu verstehen
muss ich etwas weit ausholen, und alle Details aufzählen.
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Ich wohne in einem Altbau das etwa BJ 1908 ist.
Jede Wohnung hat eine Gasetagenheizung, die die jeweilige
Wohnung mit Warm Wasser + Heizung versorgt. Und bei mir ist die Therme
Kaputt, ich hab es Ordnungsgemäs meinem Vermieter gemeldet.
Dieser Schrieb mir eine Mitteilung, das es ja nicht sein könne das
die Therme (er bezeichnet sie als Nagelneu) Kaputt sei, und sagt
ich wäre meinen Pflichten nicht nachgekommen, um die Therme "Fachmännisch"
Warten zu lassen. Er behauptet immer zu, ich müsste ihm Nachweise
zu der Wartung zukommen lassen.
Im April kam der Schorni vorbei, und wollte wie üblich die Therme
checken wie jedes Jahr, aber die Therme Zündete nicht.
Somit musste der Schorni unverrichteter dinge wieder alles einpacken.
Ich hab ihn gefragt, ob er evtl. so nett wäre, und ein Tiket ausstellen
könnte, damit ich ggf. etwas in der Hand habe, damit mein VM nicht
behaupten kann, das ich den Schorni nicht kommen lassen habe, bzw.
das ich mit dem Tiket zeigen kann, das die Therme nicht geprüft werden
kann. Das Tiket bekam ich nicht, ich bekam als Antwort vom Schorni darauf
die Info, das er das selbst an den VM mitteilen wird.
So kam es dann auch, er hat meinem VM Posttalisch Informiert das die
Therme Kaputt sei, und sie Schnellstens Repariert werden soll.
Ich habe ja weiter oben geschrieben, das mein VM über die Therme behauptet
das sie Nagelneu wäre.
Vailant - BJ 94 ... ist irgendwo damals beim VM 2000 gut eingelagert
gewesen, (behauptet er jedenfalls) und 2004 wurde die Therme bei mir
eingebaut. Sie hat ihren Dienst ab dort an (Einbau bei mir) gut verrichtet.
Jedoch aufgrund der nicht ausgeführten "Wartung" und dazu kommt, das
die Therme von Natur aus "versifft" (Kalkablagerungen) ist, sind
viele elemente Kaputt gegangen.
Ich habe mehrfach aus dem bekantenkreis jemanden da gehabt, die sich
die Therme angeschaut haben, und mir einer nach dem anderen gesagt
hat das sie das "ding" nicht mal anfassen würden, da einige teile
wohl nur noch durch die "Verkalkung" zusammen gehalten werden.
Der Installateur der vom VM geschickt wurde, hat sich die Therme auch
angeschaut, und kam ebenfalls zum entschluss, die Therme ist hin.
Reperatur unmöglich (da zu kostenintensiv) er empfehlt den Einbau
einer Neuen (Wirklich Neuen) Therme die dem Heutigem Stand der Technik
sowie Ökologisch ist bei der unterhaltung.
Seither versucht sich mein VM immer mehr davon zu drücken die Therme
zu Reparieren, bzw. komplett zu ersetzen.
Er "pocht" noch immer das ICH mich um die Wartung zu kümmern habe
und da die Therme kaputt ist, verlangt er von mir das ich die Kosten
voll zu tragen habe, mit Anshaffung der Therme (angeblich 5000 €) + Installateur kosten.
Er verweist auf den Mietvertrag, in bezug auf Wartug.
In dem Mietvertrag 1989 von Haus und Grund steht Folgendes:
ZitatAlles anzeigenDer Mieter hat alljährlich die zu seinen Mieträumen gehörenden
Gasleitungen und Gasgeräte durch einen Fachmann reinigen und durchblasen
zu lassen. Autogeyser und Warmwassergeräte sind alljährlich zu entkalken und von einem Fachmann warten zu lassen. Nachtstromspeicherheizungsanlagen
sind fachmännisch reinigen und warten zu lassen. Der Mieter hat
auf Verlangen des Vermieters den Nachweis zu führen.
Der Vermieter ist berechtigt, für sämtliche Geräte des Hauses einen
einheitlichen Wartungsvertrag abzuschließen.
Die Mieter zahlen die auf ihre Geräte entfallenden anteiligen Kosten
aus dem Wartungsvertrag. Ihr Anteil beträgt "100" % der Gesamtkosten.
Ich muss dazu sagen, einen Wartungsvertrag scheint es nicht zu geben
denn der VM kann diesen nichtmal aufweisen, und auf verlangen zur klärung
über den Mieterverein nicht vorlegen.
Dazu muss ich ausserdem noch hinzufügen das es keine Grenzen gibt, für
Reperaturen, weder als Mindestwert, noch als Maximal wert.
Ich habe mich, obwohl ich über den Mieterverein Vertreten werde
über einen Bekanten eine Anfrage gestartet (Er ist selbst VM und mitglied bei Haus & Grund)
und haben denen dort meinen Mietvertrag, plus ein paar Fragen zukommen lassen.
Als Antwort bekam ich das hier, in Bezug auf meine hinzugefügten Infos:
ZitatAlles anzeigen- Gastherme
Die Wartungsklausel gemäß § 8 Nr. 4 des Mietvertrages ist unwirksam mit der Folge, dass der
Mieter hier nicht verpflichtet ist, die jährliche Wartung auf seine Kosten durchführen zu lassen.
Denn die Klausel ist bereits in sich widersprüchlich. Im ersten Teil wird dem Mieter die
- kostenmäßig nicht begrenzte - Verpflichtung auferlegt, die Wartung durch einen Fachmann durchführen zu lassen.
Im zweiten Teil wird hingegen dem VM die Möglichkeit eingeräumt, einen Wartungsvertrag abzuschließen
und die Kosten in Rechnung zu stellen. (100% umlegung auf den Mieter)
Wiedersprüchliche bzw. unklare Regelungen im Mietvertrag gehen zu Lasten des Verwenders, hier des VM's.
Eine Verpflichtung aus dieser Vertragsklausel kann vermieterseits nicht hergeleitet werden.
ZitatAlles anzeigen- Reperaturkosten
Gemäß § 535 BGB ist der VM verpflichtet, das von ihm vermietete Objekt/Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses in ordnungs- und gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.
Zwar enthällt § 8 Nr. 3 des Mietvertrages eine so genannte Kleinreparaturklausel, diese ist jedoch
gleichfalls unwirksam. Zwar ist die von der Rechtsprechung geforderte gegenständliche Begrenzung
auf bestimmte Teile der Mietsache im Vertrag enthalten; der BGH hat jedoch mit einer Entscheidung vom 07.06.1989
festgelegt, dass die Instandsetzungverpflichtung des M's zugleich eine kostenmäßige Begrenzung für die einzelne Reperatur und ferner eine Begrenzung für den Fall, dass es im
Laufe eines Jahres zu mehreren Reparaturen kommt, enthalten muss. Daran fehlt es vorliegend.Damit bleibt es dabei, dass der VM verpflichtet ist, notwendige Reparaturen an der Gastherme
auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Erfolgt dies trotz (nachweisbarer) Mängelanzeige des M's nicht,
so ist dieser zum einen berechtigt, gemäß § 536 BGB in angemessener Höhe die Miete zu mindern;
ferner kann dem VM eine angemessene Instandsetzungsfrist verbunden mit der Androhung gesetzt werden,
im Falle des Untätigbleibens im Wege der so genannten Ersatzvornahme vorzugehen. Dies bedeutet,
dass der Mieter dann selbst einen Handwerker beauftragt und die entstehenden Kosten vom VM einfordert.
Mein VM weigert sich seither, und behauptet über seinen (erst später hinzugezogenen RA) das
dies nicht wahr sei, und man sich an den Mietvertrag zu halten habe.
Was ist denn jetzt richtig ?
Ich habe seit April weder Heiss Wasser, noch da es ab und an recht Kalte Nächte hat
das ich nichtmal "Heizen" kann.
Was für Tipps habt ihr da für mich ?
Ich weiss, es ist ser Detailiert, ich danke aber schonmal jetzt um zahlreiche Antworten.
Der VM hat über den Mieterverein 3x Termine mitgeteilt bekommen um sich um die Therme zu kümmern
und in allen fällen hat der VM die Termine verstreichen lassen.
Der Mieterverein hat ihm jetzt die allerletzte Frist für Mitte Okt. angesetzt, und wenn er da auch nicht
etwas macht, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als Miete mindern
sowie klageweg.