beinhaltet Sonderkündigung die reguläre Kündigung?

  • Hallo,

    ich wohne seit ca. 6 Wochen in meiner 1. eigenen Wohnung, weil ich eine Ausbildung angefangen habe in einer größeren Stadt.

    Es hat sich herausgestellt, dass die Wohnung so schimmelig riecht und der Treppenaufgang direkt daneben ist völlig schwarz. Bei der Besichtigung sind wir eine andere Treppe gegangen.
    Nun huste ich schon immer und mir ist elend.
    Ich möchte gern fristlos kündigen, da ich es sicher keine drei Monate mehr aushalte und es aussichtlos ist, dass das Gebäude (an die 70 Wohnungen) so schnell saniert werden kann.
    Ich habe gelesen, dass man von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, wenn die Gesundheit sehr leidet. Wenn nun aber die Vermietergesellschaft dies nicht akzeptiert, habe ich dann automatisch gesetzlich gekündigt ( also mit der Dreimonatsfrist)? Oder muss ich das auch noch zusätzlich machen? Denn ich will da ganz schnell raus!!

    Danke schon mal für Antworten

  • Ein Amtsarzt (Gesundheitsamt) müsste Ihr gesundheitliches Leiden betätigen, dann könnten Sie sofort die Biege machen.

    Das Attest eines Hausarztes reicht keinesfalls aus. Wenn ich bedenke, was mein Arzt alles bescheinigen würde, wenn ich ihn darum bitte, ist ein Amtsarzt wirklich die einzige Möglichkeit.

  • Hallo Kojiki,
    um sicher zu gehen, sollten Sie ersteinmal eine sog. Anzeigepflicht durchfuehren. Das bedeutet Sie muessen den Vermieter am besten schriftlich mit Nachweis und Beweismaterial ( Fotos ) ueber den Mangel informieren. Da Ihr Vermieter 1. Kenntnis ueber den Mangel benoetigt
    2. Sie eine Anzeigepflicht haben
    3. Der Vermieter die Moeglichkeit haben muss, den Schaden selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

    Wenn keine Reaktion auf Ihr Schreiben erfolgt, besteht eventuell die Moeglichkeit einer "fristlosen Kuendigung" gemaess Paragraf 578 Abs. 2 BGB
    > erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit des Mieters < Aber auch hier sind Sie mit ein anerkannten Nachweis von einem Arzt auf der sicheren Seite.

    Tipp: Das Gesundheitsamt ist in der Regel sehr "hellhoerig" wenn es um akuten Schimmelbefall innerhalb einer Wohnung geht.

    Hiweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Kojiki,

    "Wenn nun aber die Vermietergesellschaft dies [ Sonderkündigung] nicht akzeptiert, habe ich dann automatisch gesetzlich gekündigt ( also mit der Dreimonatsfrist)?"
    Nein.

    "Oder muss ich das auch noch zusätzlich machen?"
    Ja, und zwar in Fortsetzung des Satzes: "..., hilfsweise mit gesetzlicher Frist zum nächstmöglichen Termin."

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