Mietminderung? Wie vorgehen?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ich bin vor fünf Monaten in eine Wohnung gezogen, deren Mietpreis pro Quadratmeter um 1,90€ (also 7,05€ statt 5,15€) höher ist als ortsüblich. Der Grund war, das leider nur mündlich bekundete Vorhaben des Vermieters, der Wohnung noch in diesem Jahr eine Wärmedämmung zu verpassen, so wie die mündliche Zusage einiger anderer Leistungen rund um die Wohnung, die jedoch frei erfunden waren.

    Da der Vermieter die Wärmedämmung nun doch nicht durchführen will, will ich eine Mietminderung erwirken (außer, es gäbe noch eine Möglichkeit, ihn dazu zu bringen, es doch tun zu müssen?).
    Ist es realistisch, damit durchzukommen? Bzw. woran könnte es dem Vermieter gegenüber scheitern?

    Die Wohnung hat einige Mängel, über die allein man sicher schon ca. 25% Mietminderung verlangen könnte, wie ich, nachdem ich gestern auf den hier verlinkten Mietminderungsseiten nachgelesen habe (super!), grob überschlagen habe.

    Zusätzlich dazu bezahlen wir monatlich fünfzig Euro für die Nutzung einer Einbauküche, die jedoch höchstens 1200€ gekostet haben kann (und drei Jahre alt ist). Kann man da noch irgendwas machen?

    Wie sollten wir am besten vorgehen? Könnte man ihm schon Wucher unterstellen? Sollte ich mich bei ihm melden?


    Vielen Dank schonmal fürs Lesen und beste Grüße!

  • Sie mieten eine Wohnung immer in den Zustand, wie Sie das mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert haben. Versprechen sind bare Luft.
    Das gleiche trifft auch auf die Küche zu. Auch hier haben Sie wissentlich den hohen Preis akzeptiert.
    Also ich sehe da keine Hoffnung für Sie.

  • Ich sehen es genauso. Wenn die Mängel von denen Sie da sprechen schon vor 5 Monaten bestanden haben, dann wurden die "mitgemietet".

    Sollten die Mängel erst nach Einzug entstanden sein, dann schriftlich anzeigen und zur Behebung auffordern.

    Was die Wärmedämmung betrifft: Mündliche Versprechen sind eben sehr schwer zu beweisen und daher ist da wohl auch nichts zu machen - minderungstechnisch.
    Der Vermieter könnte im Rahmen der Modernisierung sogar noch die Miete erhöhen, falls er die Dämmung dann irgendwann doch noch machen lässt.

  • Danke für die schnellen Antworten!

    Hätte man denn, die Mängel außer Acht lassend, allein mit dem überzogenen Mietpreis im Vergleich zum Mietspiegel im Stadtteil (sind über 20% mehr) noch Chancen, eine Mietminderung zu erwirken?

    Viele Grüße,
    wanja

  • Was über 20% zur örtlichen Vergleichsmiete liegt ist Mietwucher.
    Aus Ihrer Rechnung würde sich das so ergeben.
    Da hier auch notfalls Rückforderungen bereits zuviel gezahlter Miete in Frage käme würde ich, wenn man dem tatbestand folgen will, unbedingt eine anwaltliche Beratung empfehlen

  • Nicht dass Sie da ins offene Messer laufen

    >Was über 20% zur örtlichen Vergleichsmiete liegt ist Mietwucher.

    dass ist so simpel ausgesprochen nicht richtig.

    Schau mal hier

    Überhöhte Miete, Mietspiegel | aus Forum Immobilien | wer-weiss-was

    Besser könnte ich es auch nicht erklären.

    "Die entscheidende Frage hierbei ist, dass nicht nur die ortsübliche Miete überhöht sein muss, sondern wesentlich ist, dass der Abschluss einer überhöhten Miete nur deshalb erfolgte, weil Du in einer Notlage Dich befindend keine andere Wohnunge finden konntest, auf diese Wohnung als angewiesen bist und - dies ist das Entscheidende dabei - der Vermieter die Notlage kannte und diese ausgenutzt hat. "

    Stichwort "Wohnraummangellage".

    Bitte erst bei Mieterschutzbund und/oder Anwalt unter Berücksichtigung der genauen Umständen informieren, bevor am Schluss nur Kosten und ein zerrüttetes Mietverhältnis stehen.

    Und mit der Mietminderung ... wenn die Mängel beim Einzug nicht schriftlich fixiert wurden oder nicht arglistig versteckt wurden, zur Beseitigung aufgefordert wurde, schriftlich ... heißes Eisen .. kann auch teuer werden und nach hinten losgehen. Da auch Anwalt fragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (26. September 2011 um 15:14)

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