Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld

  • Hallo,
    ich bin am 31. März aus einer WG ausgezogen.
    Der Vermieter hat mir etwa 2 Wochen vorher mündlich gekündigt (er hat keine schriftliche Bestätigung für die Kündigung von mir bekommen), die Kündigungsfrist im Untermietvertrag betrug 1 Monat.
    Ich habe ihn dann gefragt ob ich nicht auch vorher ausziehen könnte (2 Wochen vor Ende der Frist) und er sagte es wäre ok da wir uns eh gegenseitig loswerden wollten. Dann bin ich wie gesagt am 31.04. umgezogen und war unglaublich froh entlich da weg zu sein.
    Einen Tag vor meinem Umzug sagte er mir dann auf einmal ich müsse ihm die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen (175 Eur für 2 Wochen), darauf habe ich mich nicht eingelassen.

    Er hat sich nun über 4,5 Monate nach meinem Auszug (zum ersten mal überhaupt) per E-Mail bei mir gemeldet und droht damit einen Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten wenn ich nicht bis 01.10.2011 zahle.

    Ich habe nichts Schriftliches bei der Übergabe des Raumes und der Schlüssel bekommen. Es gibt nichts Schriftliches zur Kündigung, es gibt nur den Untermietvertrag.
    Muss ich zahlen? Könnte er im Recht sein? Ich bitte um schnelle Hilfe! :(

  • Kündigen können Sie nur schriftlich zur vereinbarten Kündigungsfrist. Wenn Sie schon vor dem Kündigungstermin ausziehen ist das allein Ihr Bier und der Vermieter hat, wie auch Sie, nichts dagegen und es freut beide sehr.
    Die Miete ist aber trotzdem bis zum Ende des Mietvertrages, also Kündigungstermin, zu zahlen.

  • droht damit einen Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten wenn ich nicht bis 01.10.2011 zahle.
    Muss ich zahlen? Könnte er im Recht sein? Ich bitte um schnelle Hilfe! :(


    Ein Inkassounternehmen wird sich auf solches Pillepalle wohl kaum einlassen.
    Davon abgesehen sollteste froh sein, wenn er mit 1/2 MM zufrieden ist, denn eigentlich ist der MV, wie der Vorredner schon schrieb, noch garnicht rechtswirksam gekündigt. Ich würde zahlen.

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