Mieterhöhung trotz Guthaben?

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe gleich ein Problem.
    Heute flatterte mir die Betriebskostenabrechung ins Haus.
    Ich habe die Wohnung im Juli 2010 angemietet. Im Mietvertrag ist keine Staffelmiete vereinbart, zumindest sehe ich davon nichts.

    Laut Abrechnung habe ich ein Guthaben von fast 70 Euro.

    Darunter zu lesen:

    "Nach dem Ergebnis und aus Anlass dieser Abrechnung erhöht sich die monatliche Miete um 36,00 Eur0, so dass sie ab 1.11.2011 nunmehr so und soviel Euro beträgt

    Das Abrechnungsguthaben werden wir Ihnen in den nächsten Wochen überweisen, soweit es nicht zum Ausgleich von Rückständen benötigt wird.

    Um die Auszahlung des Guthabens vornhemen zu können, bitten wir Sie,...usw und so fort"


    Was ist da los? Geht denn das so einfach? Und dann gleich 36 Euro mehr? Ist das so in Ordnung?

    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen
    Traumstern

  • Die Miete kann so nicht erhöht werden. Netter Versuch das in die BKA zu packen.

    Sollte damit-wie sowas ja durchaus üblich wäre- gemeint sein, dass die Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden soll, so müsste das 1. aber auch klar so formuliert werden, und 2. besteht dazu tatsächlich kein Anlass (zumindest nicht, wenn nicht davon auszugehen ist, dass die nächste BKA um ca. 500 Euro höher ausfällt als diese).

  • Ich habe auf der Folgeseite ganz klein folgenden Text entdeckt.

    "Auf Grund des langen kalten Winters in der Abrechnungsperiode 2009/2010 führen die zusätzlich erforderlichen Winterdiensteinsätze, die über die pauschale Vereinbarung hinaus gehen, zu einer deutlichen Kostensteigerung."

    Mein Abrechnungszeitraum beträgt jedoch nur vom 01.07.2010 bis 30.09.2010.

    Mit dem Winter hatte ich da ja noch nichts am Hut. Oder kann man mir die Kosten trotzdem auferlegen. Lohnt es sich Widerspruch einzureichen?

  • Ich habe auf der Folgeseite ganz klein folgenden Text entdeckt.

    "Auf Grund des langen kalten Winters in der Abrechnungsperiode 2009/2010 führen die zusätzlich erforderlichen Winterdiensteinsätze, die über die pauschale Vereinbarung hinaus gehen, zu einer deutlichen Kostensteigerung."

    Mein Abrechnungszeitraum beträgt jedoch nur vom 01.07.2010 bis 30.09.2010.

    Mit dem Winter hatte ich da ja noch nichts am Hut. Oder kann man mir die Kosten trotzdem auferlegen. Lohnt es sich Widerspruch einzureichen?


    Genau. Und aus einem nur dreimonatigem Abrechnungszeitraum auf 12 Monate hochzurechnen halte ich für sehr abenteuerlich.
    Auch ich halte das Erhöhungsbegehren für nichtig, auch, wie schon gesagt, es nicht klar definiert, wofür die Erhöhung gelten soll.
    Ich würde dem Erhöhungspassus schriftlich widersprechen und die genannten Gründe anführen.

  • Zitat


    Mein Abrechnungszeitraum beträgt jedoch nur vom 01.07.2010 bis 30.09.2010.

    Mit dem Winter hatte ich da ja noch nichts am Hut. Oder kann man mir die Kosten trotzdem auferlegen. Lohnt es sich Widerspruch einzureichen?

    Alle Betriebskosten, welche während des Abrechnungszeitraumes anfallen, sind entsprechend der BKO umzulegen.
    Wann diese Kosten im Laufe des Zeitraumes entstanden sind, ist bedeutungslos.

    Alle diese Kosten werden anteilmäßig auf die Mietdauer während dieses Zeitraumes umgelegt.

  • Alle Betriebskosten, welche während des Abrechnungszeitraumes anfallen, sind entsprechend der BKO umzulegen.
    Wann diese Kosten im Laufe des Zeitraumes entstanden sind, ist bedeutungslos.
    Alle diese Kosten werden anteilmäßig auf die Mietdauer während dieses Zeitraumes umgelegt.


    Der BK-Abrechnungszeitraum beträgt regelmässig 12 Monate.
    Der Mieter hatte hier einen Nutzungszeitraum von drei Monaten.
    Bitte nicht verwuchseln.:o

  • Es ist doch immer wieder erschreckend, dass manche Vermieter nicht in der Lage sind sich klar auszudrücken und damit nur Verwirrung stiften.

    Auch ich würde einer derartigen 'Mieterhöhung' widersprechen.

    Eine Anpassung von Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten ist möglich, wenn Abrechnungen Nachzahlungen für die Mieter ergeben. Und auch eine Anpassung muss für den Mieter nachvollziehbar sein.

    Zwar haben Vermieter auch die Möglichkeit, Vorauszahlungen anzupassen, wenn eine gravierende Kostensteigerung im Laufe einer Abechnungsperiode erkennbar ist, die für Mieter zu nicht unerheblichen Nachzahlungen führen würde. Allerdings muss er diese den Mietern dann auch nachvollziehbar belegen.

    So wie Ihr Vermieter hier vorgeht, geht es auf keinen Fall.

  • Zwar haben Vermieter auch die Möglichkeit, Vorauszahlungen anzupassen, wenn eine gravierende Kostensteigerung im Laufe einer Abechnungsperiode erkennbar ist,


    Tja, Gruwo, in den Nachrichten wurde von einer für den Herbst zu erwartenden Gaspreissteigerung von 20 (oder30?) % berichtet.
    Der örtliche Gasversorger hier hat jedoch lt. seiner schriftlichen Ankündigung die Preise ab 1.10. für voraussichtlich ein Jahr um 4% gesenkt.
    Voilá!;)

  • Äh Berny, seit wann sind Presseartikel oder Nachrichten ein Nachweis? :rolleyes:


    Ähem, Gruwo, wie wir beide ja wohl wissen, kann der VM die zukünftige monatliche Abschlagszahlung rechtssicher nur anhand der vergangenen BK-Abr. ermitteln (§560 BGB). Habe ich jetzt erfolgreich mit meinen 5 Mietparteien gemacht. Gab noch nicht einmal eine Rückfrage.
    - Erziehungssache, um nicht zu sagen Vertrauenssache:))

  • Das ist schon richtig Berny und in der Regel auch der gängige Weg.

    Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, in denen dem Vermieter das Recht der Erhöhung der Vorauszahlung außerhalb dieser gängigen Regelung eingeräumt wird. Allerdings muss er dann die Gründe, die zur Erhöhung der Vorauszahlung führen, dem Mieter explizit nachweisen. Die einfache Aussage: "Kosten xy" sind gestiegen reicht da nicht aus.

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