Sammelkonto für Kaution?

  • Hallo liebe Experten,

    ich werde in Kürze eine neue Wohnung beziehen (riesge Gesellschaft) und soll die Kaution auf ein Sammelkautionskonto der Sparkasse überweisen.
    Ist das überhaupt korrekt?
    Werden meine Zinserträge, die dort eh schon ein Witz sind, über die Jahre nicht durch Zinssteuer, etc., die die Gesellschaft aufgrund der immensen Summe (Kautionseinlagen aller Mieter) auf diesem Konto geschmälert?
    Dabei entgehen doch auch Zinseszinsen, oder habe ich einen Denkfehler?

    Wenn meine Annahme richtig ist, was kann ich tun?

    Besten Dank.

  • Aus " Mietrechtslexikon":

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution (sofern es sich nicht um eine Bürgschaft oder Versicherungspolice handelt) bei einer Bank zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen § 551 Abs 3 BGB. Die Parteien können aber auch eine andere Anlageform vereinbaren. Der Vermieter darf das Geld bzw. Sparbuch nicht auf seinen Namen anlegen, sondern muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt halten § 551 Abs 3 BGB. Die Zinserträge stehen in voller Höhe dem Mieter zu, müssen aber zunächst nicht ausbezahlt werden. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und müssen dann nach Beendigung des Mietverhältnisses zusammen mit der Kaution zurückgegeben bzw. an den Mieter ausbezahlt werden.

    Besagt, das die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters anzulegen ist, damit das Geld unter anderen bei einer Insolvenz oder Pfändung sicher ist. Es gehört also nicht zum Vermögen des Vermieters.

    Die Zinserträge müssen Sie selbst versteuern.

  • Hallo Kolinum,

    genau das habe ich auch gelesen.
    Doch wie seiht es nun mit dem Sammelkonto aus?

    Der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) verlangt, dass die Mieter die Kautionszahlungen auf ein Sammel-Kautionskonto auf Guthabenbasis mit ein paar Zinsen einzahlt.
    Dort wird schön zinsabgeschlagt - und jetzt?
    Die Wohnungsgesellschaft hat da mit Sicherheit keinen Freisteller drauf (wie auch), der Mieter, also ich mit Sicherheit auch nicht (wie auch).

    Und nun ?

    Aus Sicht der Wohnungsgesellschaft mit sagen wir 8.000 Wohnungen und demzufolge einem Kautionssammelkonto von mal niedrig geschätzt 4 Mio EUR (8.000 * 500 Kaution pro Wohnung) sieht das ganz anders aus, da fängt das Problem schon damit an, wie man das verbucht.

    Mal so zum Auf-der-Zunge-zergehen-lassen:

    4 Mio zu 1,5% macht 60.000 Zinsgutschrift pro Jahr.
    Die stehen rechtlich - keine Frage - den einzelnen Wohnungsmietern zu, werden aber mit Zinsabschlag von 25% (Soli lasse ich mal weg), also nur in Höhe von 45.000 auf das Konto der Gesellschaft gezahlt, weil naturgemäß kein Freisteller besteht.
    Die 15.000 fehlen nun aber bei der "Abrechnung" gegenüber den Mietern.

    Im laufenden Betrieb wirkt sich das fast nicht aus, weil ja pro Jahr nur (Beispiel) 100 Kautionen aus- und eingezahlt werden.
    So wird in Praxis einfach der Zinssatz "gesenkt", also bei den Mietern mit 1,125% (1,5% - 25%) Guthabenzinsen gerechnet, aber das ist anundfürisch nicht korrekt, wenn die Bank nunmal 1,5% zahlt.

    Würden aber fiktiv alle 8.000 Mieter auf einmal kündigen, würde das Geld fehlen.
    Muss die Gesellschaft eine Rückstellung buchen?
    Wie kommt man dann an das / sein fehlendes Geld?

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von habmalnefrage (19. September 2011 um 20:35)

  • Nun machen Sie mal das Einfachste der Welt.

    Fragen Sie bei der Gesellschaft nach, wie sich das mit Ihren Zinsen und den Freistellungsauftrag verhält. Ich werde es nicht tun.

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