vermieterin weigert sich fenster einzubauen

  • also in meiner abstellkammer hat es mal geschimmelt, wetterseite , mann konnte nicht lüften da kein fenster drin ist. nach mehreren diskusionen hat meine vermieterin ein fenster reinmachen lassen. bsw nur eine gange. jetz weigert sie sich direkt ein fenster einzubauen. meine abstellkammer ist direkt in der wohnung, küche.ich wohne auch ganz oben und bei dem jetzigen wetter zieht es natürlich voll durch und kälte kommt auch rein. die tür von der abstellkammer ist weder dicht noch kann mann sie zuschliesen. ist meine vermieterin verpflichtet mir ein ordentliches fenster einzubauen? ich meine es regnet dort durch usw. meine vermieterin weiß das kümmert sich aber nicht drum.

  • ein fenster reinmachen lassen. bsw nur eine gange. jetz weigert sie sich direkt ein fenster einzubauen.

    Ist da nun ein Fenster drin oder nicht ?????

    ...und was heißt: "bsw. nur eine gange."

    Wenn Sie schon hier Fragen an andere Leute stellen, sollten Sie das aber wenigstens in einen verständlichen Deutsch tun.

    Bedenken Sie auch: S I E wollen eine Antwort.

  • Zitat

    st meine vermieterin verpflichtet mir ein ordentliches fenster einzubauen?

    Warum sollte sie? Schon bei Einzug in diese Wohnung war in der Abstellkammer kein Fenster, das haben Sie also gewusst, oder?

    Und Sie meinen, dass man so einfach an beliebiger Stelle des Hauses ein Loch schlagen und ein Fenster einbauen kann? Schon mal etwas von Bauamt und Bauaufsichtsamt gehört/gelesen? Wenn nicht, dann sollten Sie sich mit diesem Thema befassen.

  • na früher war dort schon mal ein fenster drin. das hat mann sehen können. warum das zu gemacht worden ist keine ahnung.auf jeden fall hat das unsere hausmeister wieder aufgepickert. und nur so eine art fliegengasche drangemacht.so kann es ja nicht bleiben..de ganze kälte kommt ja rein. sin und zweck ist das ja wohl nicht. sie muss doch aber ein richtiges fenster einbauen? bsw dafür sorgen das es nicht zieht reinregnet

    2 Mal editiert, zuletzt von chesetii (18. September 2011 um 12:29)

  • Versuch einer Zusammenfassung:

    Zuerst war kein Fenster drin als Sie einzogen. Damit haben Sie auch keinen Anspruch auf den Einbau des Fensters.
    Dann kam der Hausmeister und schlug eine Öffnung in die Mauer und ließ anschließend Loch Loch sein.

    Fordern Sie die Vermieterin schriftlich auf, das Loch abzudichten.

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