Fotos NACH Auszug im Inet

  • Hallo,

    habe jetzt hin und her im Forum gelesen, aber leider nicht das gefunden was mir hilft. Ich bin vor knapp 2 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen. Während meine Kündigungsfrist lief, hat eine Maklerin meine damalig noch eigerichtete Wohnung fotografiert und ins Inet gesetzt. Ich weiß allerdings heut nicht mehr ob ich damals was unterschrieben habe und ob das gängige Praxis ist, sich die Veröffentlichung der Fotos unterschreiben zu lassen. Wie auch immer...wüsste es net mehr. Nun, knapp 2 Jahre NACH meinem Auszug, ist mein Nachmieter auch wieder aus der Wohnung ausgezogen und ich habe heute entdeckt, dass Bilder der Wohnnung im Inet sind, allerdings mit MEINEM Mobiliar. Bedeutet, Sie hat einfach die Bilder nochmals benutzt. Ist das rechtens so? Kann ich Ihr das untersagen, bzw. Verklagen. Man sieht z.B. meine Katze im Wohnzimmer oder den flur. Es sind zwar nur 3 Fotos aber generell ist aus diesen nicht erkenntlich wie die Wohnung geschnitten wäre. 1 Foto vom Sofa, eins vom Flur (komplett eingerichtet) und eben eins vom Wohnzimmerfenster mit Katze.
    Danke für die vielen Antworten jetzt schon :)

  • Und woher sollen wir wissen, was Sie vor Jahren erlaubt haben?

    Sehr hilreich...in so einem Forum bin ich hier also gelandet. Wo Mitmenschen nicht Ihr Wissen teilen wollen, sondern sich einfach nur aufregen wollen. Weiß garnicht wieso diese Leute dann überhaupt antworten??? Einfach weiter klicken...Ich hoffe dass jemand anderes noch antwortet.

  • Fotos von Ihrer Wohnung dürfen nur mit Ihrer Zustimmung gemacht und veröffentlicht werden.
    Wenn Sie das nicht möchten können Sie das der Maklerin verbieten und mit rechtlichen Konsequenzen drohen.
    Allerdings sollte das auch hand und Fuß haben. Wenn Sie nun nicht mehr wissen, ob Sie das damals erlaubt haben oder nicht, sehe ich schon jetzt ganz dunkelschwarz für Sie. Damit erschließt sich auch für mich nicht der Sinn.

  • nw1982:

    "Ich bin vor knapp 2 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen. Während meine Kündigungsfrist lief, hat eine Maklerin meine damalig noch eigerichtete Wohnung fotografiert und ins Inet gesetzt."
    Hast Du ihr zumündest mdl. Erlaubnis gegeben? Oder seelenruhig zugesehen, wie sie dreist fotografiete? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen.

    "..., dass Bilder der Wohnnung im Inet sind, allerdings mit MEINEM Mobiliar."
    Mit Deinem Namen und jetziger Adresse...?

    "Kann ich ... Verklagen."
    Ja klar doch, um Dich lächerlich zu machen oder Dir eine Klage wegen wissentlich falscher Verdächtigung, evtl. auch Verleumdung, einzuhandeln. Kauf' Dir schon mal Wintermäntel, denn sehr warm anziehen musste Dich schon.:D
    Kannst Du überhaupt den Ausdruck "Verklagen" mal erläutern? Zivil- oder Strafrecht?

    "Man sieht z.B. meine Katze im Wohnzimmer"
    Die kann ja auch die Maklerin verklagen.

    "Es sind zwar nur 3 Fotos aber generell ist aus diesen nicht erkenntlich wie die Wohnung geschnitten wäre. 1 Foto vom Sofa, eins vom Flur (komplett eingerichtet) und eben eins vom Wohnzimmerfenster"
    Ist Risiko der Maklerin, wenn sie das Objekt nicht aussagekräftig genug darstellt. Welches Interesse hast Du denn jetzt noch daran???

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. September 2011 um 23:34)

  • Zitat

    Während meine Kündigungsfrist lief, hat eine Maklerin meine damalig noch eigerichtete Wohnung fotografiert und ins Inet gesetzt

    Ich gehe doch davon aus, dass Sie damals bei der Aufnahme der Fotos dabei waren und gebe zu bedenken, dass unter Umständen auch ein Stillschweigen als Einverständnis gewertet werden kann.

    Wenn Sie nicht möchten, dass Bilder mit ihren Einrichtungsgegenständen veröffentlicht werden, so hätten Sie Ihr Veto meiner Meinung nach sofort während der Aufnahme der Bilder, spätestens aber bei der Erstveröffentlichung einlegen müssen.

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