Mietminderung,Kaution usw.

  • Hallo,

    ich habe mehrere fragen und hoffe das mir hier weiterhelfen kann.

    1.
    Wie lange darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?

    2.
    Als wir in unsere jetztige Wohnung einzogen haben wir festgestellt das manche Steckdosen gar nicht mehr richtig funktionierten(Stecker hat nicht richtig in der Dose gehalten z.b.),der Bruder meiner Freundin ist Elektriker und meinte das die Dosen am besten alles getauscht werden sollten da die wohl teilweise auch gar nicht mehr zulässig sein.Darauf haben wir mit dem Vermieter gesprochen und er sagte wir können das auswechseln lassen.Laut Mietvertrag dürfen solche Arbeiten ja auch nur leute machen wie in dem fall ein gelernter Elektriker.Er dies aber nicht Privat(schwarz) für uns gemacht sondern ganz Offiziel.
    Das alles hat über 800 Euro gekostet.Nun meine frage müssen wir das bezahlen oder muss der Vermieter das übernehmen?

    3.

    Wir wohnen an einer stark befahren Hauptstrasse und die Zimmer(Schlafzimmer und Kinderzimmer) die zur Strassenseite sind sind sehr laut auch nachts.
    Die Wohnung ist allgemein recht hellhörig so das wir auch von unseren Nachbaren sehr viel hören.
    der Nachbar Balkon ist fast direkt neben unserem Wohnzimmer Fenster sodas wir die reden hören wenn die auf dem Balkon sitzen.
    Im hof wird öfters mal gegrillt und mit Holz das bildet sehr starken rauch so das wir wenn der Wind ungünstig steht die Fenster schliessen müssen weil sonst die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.
    Sind das gründe um die Miete zu kürzen?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten

  • Zitat


    1.
    Wie lange darf ein Vermieter die Kaution einbehalten?

    Etwa 6 Monate und einen Teil bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung.

    Zitat

    2.
    Darauf haben wir mit dem Vermieter gesprochen und er sagte wir können das auswechseln lassen.
    .....
    Das alles hat über 800 Euro gekostet.Nun meine frage müssen wir das bezahlen oder muss der Vermieter das übernehmen?

    Sie schildern hier nicht was genau zwischen Vermieter, Ihnen und dem Elektriker vereinbart wurde. Mir persönlich scheinen 800 € für ein paar Steckdosen wechseln überzogen.

    Zitat

    3.Wir wohnen an einer stark befahren Hauptstrasse und die Zimmer(Schlafzimmer und Kinderzimmer) die zur Strassenseite sind sind sehr laut auch nachts.
    Die Wohnung ist allgemein recht hellhörig so das wir auch von unseren Nachbaren sehr viel hören.
    der Nachbar Balkon ist fast direkt neben unserem Wohnzimmer Fenster sodas wir die reden hören wenn die auf dem Balkon sitzen.
    Im hof wird öfters mal gegrillt und mit Holz das bildet sehr starken rauch so das wir wenn der Wind ungünstig steht die Fenster schliessen müssen weil sonst die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.
    Sind das gründe um die Miete zu kürzen?

    Leider nein. Die Gründe sind dafür nicht ausreichend und darüberhinaus haben Sie bewußt diese Wohnung an der verkehrsreichen Straße angemietet.

    Nun noch die Gesetzeslage:
    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Wir haben dem Vermieter gesagt das man die Steckdosen tauschen müsste weil die einfach nicht mehr gut sind er sagte ja das können wir von dem Elektriker machen lassen.Es war auch nie die rede das der das umsonst macht.
    Das mit der Mietminderung dachte ich mir schon aber egal wir suchen was anderes.

    Dann hätte ich gleich noch eine frage,
    nehmen wir an wir finden eine Wohnung wo wir ab November rein können haben aber bei der alten Kündigungsfrist bis ende Dezember können wir dann bei der alten Wohnung nur die Kaltmiete bezahlen ohne nebenkosten weil wir ja seit November gar nicht mehr in der Wohnung sind?

  • Zitat

    dann bei der alten Wohnung nur die Kaltmiete bezahlen ohne nebenkosten

    Nein!

    Sie schulden bis zum Ende der Mietzeit die komplette Miete incl. Betriebskosten, denn auch wenn Sie vorzeitig ausziehen, fallen die Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Grundkosten der Heizung usw.) an.

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