3erWohngemeinschaft 2 Hauptmieter, einer zieht aus, neuer Vertrag zwingend?

  • Mal angenommen, 2 (gemeinsame ) Hauptmieter A und B und ein Untermieter C wohnen als Wohngemeinschaft zusammen und A möchte ausziehen. Weiterhin angenommen, der Vermieter möchte keinen neuen Mieter D oder den Untermieter B als Hauptmieter ersetzen, sondern einen neuen Mietvertrag mit B, C und D aufsetzen, dessen monatliche Miete sich jedoch im Rahmen der Anpassung an den Lebenshaltungskostenindex erhöhen würde.

    Gäbe es in dem geschilderten Fall Möglichkeiten, den bestehenden, günstigeren Vertrag aufrechtzuerhalten, aber A trotzdem ausziehen zu lassen? (B wäre ja nach dem alten Vertrag ebenfalls Hauptmieterin) Könnte z.B. die ausziehende Hauptmieterin A das Zimmer an D untervermieten? Müsste der Vermieter zustimmen?

  • Ein Mieter darf jederzeit ausziehen. Dafür muss kein neuer Mietvertrag mit den verbliebenen Mietern abgeschlossen werden. Alles kann so blieben wie bisher.

    Der ausziehende Mieter sollte sich aber im Klaren sein, dass er dem Vermieter gegenüber immernoch in der Verantwortung steht, falls der verbliebene Mieter seinen Vertragspflichten nicht nachkommen sollte.
    Auch eine Kündigung kann dann irgendwann nur durch beide Mieter ausgesprochen werden.

  • Mieter A hat keinen Rechtsanspruch aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Er kann zwar ausziehen, haftet aber dem Vermieter gegenüber weiterhin für die Erfüllung des Mietvertrages.

    Wenn dieses nicht gewünscht wird, bleibt nur die Überlegung ob es nicht doch sinnvoller ist auf den Vorschlag des Vermieters einzugehen.

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