Außenrollo kaputt

  • Hallo,

    vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Habe über die Suchfunktion nichts über Außenrollos gefunden :(


    Wir haben an allen Fenstern in der Hochpaterre einen Außenrollo dran. Diese waren bereits dran als wir in die Wohnung eingezogen sind.
    Nun ist mir eines Morgens beim hochziehen der Gurt gerissen. Das Problem ist, dass wir das keinesfalls selber machen können, da der Rolladenkasten von außen dran ist und man da nicht mal mit einer normalen Leiter hinkommt, da das viel zu hoch ist.
    Wir haben keine Ahnung wie wir das selber wieder funktionstüchtig machen sollen.

    Also haben wir bei der Vermietung Bescheid gesagt und die sind der Meinung das, dass unser Problem wäre. Sie sagten, das irgendein Mieter lange Zeit vor uns, die Rollos an alle Fenster aus eigenem Interesse hat ranbauen lassen und somit wäre das ganz allein unser Problem.

    Aber wir haben die Wohnung doch so gemietet? Hat der Vermieter Recht?:confused:

    Liebe Grüße und Danke im voraus
    Svea

  • Normalerweise unterliegt dieses Rollo Ihrem täglichen Zugriff und somit müßten Sie den Gurt selbst wechseln.
    Inwieweit hierbei technische Grenzen für eine Eigenreparatur gesetzt sind, kann ich hier nicht zu beurteilen.

    "Sie sagten, das irgendein Mieter lange Zeit vor uns, die Rollos an alle Fenster aus eigenem Interesse hat ranbauen lassen und somit wäre das ganz allein unser Problem."

    Diese Ansicht ist falsch. Bei der Übernahme der Wohnung konnten Sie in Treu und Glauben davon ausgehen, dass sich darin keine Gegenstände vorheriger Mieter befinden.
    Andernfalls hätte Ihnen das vom Vermieter mitgeteilt werden müssen, ob Sie diese Rolladen übernehmen. Damit wären diese Ihr Eigentum geworden und hätten dafür voll gerade stehen müssen.

    So ist das nicht erfolgt und demnach sind die Rollladen als Vermietereigentum zu betrachten.

  • Wer, wann und zu welchem Zweck die Außenrollos montiert hat, ist völlig unerheblich. Da die Rollos zum Zeitpunkt der Anmietung vorhanden waren, und kein gegenteilige Vereinbarung im Mietvertrag enthalten ist, sind diese auch Bestandteil der Wohnung.

    Somit ist in erster Linie auch der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Allerdings unterliegen die Gurte dem ständigen Zugriff durch den Mieter und gehören somit zu den Kleinreparaturen, wenn eine entsprechende Regelung im Mietvertrag vereinbart wurde.

  • Hallo Svea,

    gibt es im MV eine Kleinreparaturklausel? [url=http://www.google.de/#sclient=psy&h…iw=1170&bih=581]Google[/url]

    "Also haben wir bei der Vermietung Bescheid gesagt und die sind der Meinung das, dass unser Problem wäre. Sie sagten, das irgendein Mieter lange Zeit vor uns, die Rollos an alle Fenster aus eigenem Interesse hat ranbauen lassen und somit wäre das ganz allein unser Problem."
    Ist natürlich dummes Zeugs, denn die Rolläden sind Teile der Mietsache.

  • Muss man wegen einem defekten Rollo eigntlich so einen Aufwasch machen? Da gibt es Firmen die sich um sowas kümmern, und sooo teuer ist das auch nicht, wohl günstiger als die Nerven die man mit der Vermieter-Streiterei los wird.
    Wir hatten vor drei Tagen ähnliches: Rollogurt ausgehängt, Lamelle kaputt --> Handwerker angerufen, kam am selben Tag, halbe Stunde rumgewerkelt, etwas geflucht --> fertig. Ich meld mich wenn die Rechnung kommt, aber ich erwarte nicht mehr als 60,- €

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