Darf der Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung von 2010, Wasserkosten von Juni 2009 - Juni 2011 mit aufstellen, da wir dadurch eine Nachzahlung haben. Die Betreibskostenabrechnung von 2010 wurde uns jetzt (September 2011) zugestellt.
Oder müssen wir aus dem Jahre 2009, die Wasserkosten, dann nicht bezahlen?
Und darf er schon jetzt (Jan.-Juni 2011) uns die Wasserkosten für dies Jahr (2011) mit auf die Betriebskosten setzen?
Gibt es darüber ein Gerichtsurteil? Welches (ob erlaubt oder verboten)?
Ganz lieben Dank für die Hilfe.
Wasserkosten von 2009 - 2011 auf eine Abrechnung?
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Tina28 -
8. September 2011 um 15:04 -
Erledigt
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Die verspätete Berechnung der Kosten aus 2009 könnte an der Rechnung liegen, die erst jetzt von den Wasserwerken erstellt wurde. Daher ist in diesem Fall eine Umlage auf die Mieter möglich.
Die Rechnung für 2011 kann doch eigentlich nur eine Abschlagszahlung sein, denn dieses Jahr hat ja noch ein paar Tage Gültigkeit.
Also bitte die Rechnung genau anschauen, was dort berechnet wird.
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Gibt es darüber Gerichtsurteile?
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Sind Sie vorsichtig mit Gerichtsurteilen. Diese basieren immer auf einen konkreten Fall und jeder Fall ist ein wenig anders. Die Richter sind in Ihrer Entscheidung nicht an andere Gerichtsurteile gebunden.
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Zitat
Gibt es darüber Gerichtsurteile?
Klar, gibt es Gerichtsurteile. Aber Sie glauben doch nicht, dass hier im Forum sich jemand auf die Suche danach macht.
Nehmen Sie Einsicht in die Wasserrechnungen beim Vermieter, machen Sie Fotos oder Fotokopien davon und dann kann man weitersehen.
Und noch einmal. In einem Forum werden Ratschläge erteilt, Rechtsberatung mit Urteilen & Co. gibt es beim freundlichen Anwalt in seiner Kanzlei oder im Internet.
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Entschuldigung, hatte nur angefragt ob es Gerichtsurteile darüber gibt.
Trotzdem Danke. -
Erledigen Sie mal zuerst Ihren Teil, dann sehen wir weiter.
Und wie stellen Sie sich das mit den Gerichtsurteilen eigentlich vor, da hat jemand alle Urteile zu Mietrecht und Wassergeld abgespeichert und blättert die mal schnell durch?
Sie können ja mal Google befragen, Google kennt ne Menge Urteile und mehr.
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Tina28:
"Darf der Vermieter in seiner Betriebskostenabrechnung von 2010, Wasserkosten von Juni 2009 - Juni 2011 mit aufstellen,"
Ist der Abrechnungszeitraum mit den Kalenderjahr identisch?
Falls nein, wie dann?"da wir dadurch eine Nachzahlung haben."
Das spielt keine Rolle."Die Betreibskostenabrechnung von 2010 wurde uns jetzt (September 2011) zugestellt."
Ist wohl i.O., wenn nicht gerade der Abrechnungszeitraum am 31.08.2010 oder früher endete.
"Oder müssen wir aus dem Jahre 2009, die Wasserkosten, dann nicht bezahlen?"
Kann erst nach Beantwortung der anderen Fragen beantwortet werden."Und darf er schon jetzt (Jan.-Juni 2011) uns die Wasserkosten für dies Jahr (2011) mit auf die Betriebskosten setzen?"
Auf die Vorauszahlungen ja. Er kann Abschlagszahlungen fordern, falls dies im MV so vereinbart ist. -
Danke erst einmal ganz herzlichst.
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Das scheint mir ja eine merkwürdige Abrechnung zu sein.
Entscheidend ist zunächst einmal der Abrechnungszeitraunm, für den die Abrechnung erstellt wurde. Dieser muss eigentlich in der Abrechnung für den Mieter erkennbar sein. Ein solcher Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.
Nur die in diesem Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten sind auch in der Abrechnung zu berücksichtigen. Kosten die über den Abrechnungszeitraum hinaus gehen, haben in der Abrechnung nichts zu suchen.
Wenn Ihre Schilderung zutrifft, ist die Abrechnung sicherlich nicht korrekt.
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