Räumungsklage - Miete im Nachhinein bezahlt

  • Hallo..

    aufgrund persönlicher Gegebenheiten der letzten Monate, was Job und Privatleben durch einen Todesfall betraf, kam ich meiner Miete nicht nach.

    Das Ende vom Lied ist eine Räumungsklage. Da ich die letzten 2 Monate pünktlich meine Miete gezahlt habe und auch die offenen Mietschulden letzte Woche beglichen habe, wollte ich hier nach Rat fragen, ob die Möglichkeit besteht, die Räumungsklage zu kippen?

    Ich würde sehr gerne hier wohnen bleiben und möchte nicht ausziehen. Da mein Vermieter momentan in Urlaub ist und ich ihn nicht erreiche, weiß ich nicht, ob er sch darauf einlassen würde, dass ich bleiben darf.

    Daher meine gestellte Frage.. habe ich rechtlich eine Möglichkeit zu bleiben, da alles bezahlt ist?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo colour,
    es gibt da eine gewisse Regelung die besagt folgendes. Wenn Sie bis zu einen Ablauf von 2 Monaten nach den Eintritt der Rechtshaendigkeit des Raeumungsanspruch Sie Ihren Vermieter die "aktuelle" und die rueckstaendige Miete bezahlen, kommt in der Regel eine sogenannte SCHONFRIST zur Geltung.
    Wichtig dabei ist der Zeitpunkt an denen Sie Raeumungsklage erhalten haben.
    Da Sie gemaess Ihrer Darstellung die Voraussetzungen der sogenannten SCHONFRIST (Datum beachten !!) erfuellt haben, kann somit die Moeglichkeit bestehen, dass die Raeumungsklage dadurch nicht mehr aktuell ist.
    Sie sollten zur Klarheit entweder von den Vermieter oder deren Bevollmaechtigten die Raeumungsklage schriftlich aufheben lassen. Oder Sie wenden sich an den Mieterschutzbund / Rechtsanwalt um sicher zu gehen.
    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo colour,
    die Information die Sie von mir erhalten haben sind im "Mietrecht" zu finden. Alles weitere geht in Richtung Rechtsberatung. Und diese darf ich nicht machen. Wenden Sie sich eventuell an den Mieterschutzbund, Rechtsanwalt etc.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!