Als Untermieter oder Hauptmieter eintragen?

  • Hallo, folgende Situation:
    Ich möchte bei zwei Freunden einziehen, welche nun seit einem Jahr in einer 3 Zimmerwohnung wohnen. Wir haben heute mit dem Vermieter telefoniert, der jetzt nicht super begeistert von einem Untermieter war, aber auch nicht 100% abgelehnt hat. Nun ist die Frage, kann er es denn wirklich ablehnen, denn die anderen beiden bräuchten schon das Geld, welches sie dann weniger zahlen müssten, kann der Vermieter mehr Miete verlangen und drittens: wie sieht es aus, wenn ich mich als Hauptmieter eintragen würde, geht das so einfach, kann das abgelehnt werden?

    danke im vorraus!

  • Zitat


    ....kann er es denn wirklich ablehnen


    Yes, he can !

    Zitat

    ...kann der Vermieter mehr Miete verlangen


    Yes, he can !

    Zitat

    ...wenn ich mich als Hauptmieter eintragen würde, geht das so einfach, kann das abgelehnt werden?

    Sie können mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen; aber nicht "eintragen" lassen.

  • Zwar muss für eine Untervermietung die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, diese kann aber nur unter bestimmten Gründen versagt werden. Sofern keine Überbelegung der Wohnung stattfindet oder aber Gründe in der Person des Untermieters gegen eine Untervermietung sprechen, muss der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Bei einer Versagung der Erlaubnis hat der Mieter ein Kündigungsrecht. Im Falle einer Untervermietung kann der Vermieter einen Untermitzuschlag fordern, der sich allerdings in einem angemessenen Rahmen bewegen muss.

    Wenn Sie zusätzlich zu den anderen beiden Vertragsparteien als Hauptmieter in den Mietvertrag einsteigen möchten, so ist dies durchaus per Nachtrag zum Mietvertrag möglich. Allerdings sollten Sie sich vor dieser Entscheidung in Ruhe mit den Vor- und Nachteilen auseinander setzen.

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