Was liegt beim Vermieter und was nicht?

  • Hallo zusammen.
    Ich, Student, bin seit dem 01.09. dem Kreis der Mieter beigetreten. Die Wohnung wurde mehr oder weniger hastig "übernommen" weil der Vormieter bereits eine neue Wohnung hatte und nicht 2x zahlen wollte bzw. die Wohnung an sich wirklich gut ist, eine gute Lage bietet und gerade dieses Jahr eine extreme Nachfrage nach Wohnungen nahe Unistädten besteht.

    Ich habe also gestern damit begonnen erste Möbel hochzuschaffen, die Wohnung sauber zu machen (der Vormieter wollte das ganze noch machen - hat er dann natürlich nicht mehr, die Küchenschränke waren voller PET Flaschen und Büchsen...). Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen die ich dem Vermieter gerne mitteilen möchte bzw. wo ich wissen muss was meine Verantwortung ist und was nicht.

    Ich werde die Dinge hier einfach mal auflisten:

    1. Wasser läuft läuft bei der Toilettenspühlung nonstop nach
    2. Ein Lichtschalter ist nicht eingebaut bzw. keine Buchse dran / angeschlossen / verkabelt.
    3. die Wohnungstür ist nur eine dünne Zimmertür und zudem sitzt sie etwas schief (genug, dass man wenn sie geschlossen ist einen Spalt oben links ins Zimmer schauen kann (~1-2cm).
    4. Die besagte Tür hat, da sie nur eine gewöhnliche Zimmertür ist, auch nur eine 0815 Türklinke / Schloss (innen und außen), Schlüssel hierfür kriegt man bekanntlich an jedem Marktplatz hinterhergeworfen.
    5. Mein Vormieter hat es beim Streichen nicht so ernst genommen und einfach mal keine Abdeckungen benutzt. Heizungen, Rahmen, Schränke - alles ist drübergestrichen bzw. drüber gekleckst.

    Dann einige Dinge wo im Vorfeld auch von Vermieterseite gesagt wurde, dass sie gemacht werden: Abstellkammer verputzt und eine Bodenfließe fehlt mitten in der Wohnung - da gab es wohl einen Wasserschaden. Eine Fließe bei der Dusche fehlt - da meine der Vormieter es komme wohl so eine herausnehmbare hin.

    Nun frage ich mich: Was muss ich dem Vermieter mitteilen weil er dafür zu sorgen hat, dass es gemacht wird? Was liegt bei mir? Gibt es Fristen, die seitens des Vermieters nach Kenntnisnahme der Mängel eingehalten werden müssen? (nicht, dass er sagt "wird gemacht" und in 3-6 Monaten steh ich wieder vor seiner Tür)

    Ich habe im Grunde noch den ganzen Monat bis Oktober Zeit die Wohnung in Schuss zu bringen / zu möbelieren. Daher möchte ich das ganze bis ich einziehe erledigt haben bzw. solange auch noch dokumentieren falls es nötig ist bzw. erforderlich (was würdet ihr dokumentieren? Wie teilt ihr Mängel in diesem Stadium, also pre-Einzug, mit - schriftlich/mündlich? Was lasst ihr von dritter Seite auch nochmal bezeugen/dokumentieren?

    Vielen Dank schonmal für eure Beiträge,

    Gruß

    3 Mal editiert, zuletzt von Hohenheim (4. September 2011 um 12:27)

  • So lange der Mietvertrag noch nicht in trockenen Tüchern ist, würde ich alle großen und kleinen Mängel aufschreiben und den Vermieter um Beseitigung bitten.

    Im einzelnen könnte das so aussehen:

    1. Wasser läuft läuft bei der Toilettenspühlung nonstop nach

    Das ist meist eine Kleinigkeit, die man mit einem Handgriff beseitigt. Einfach das System beobachten, dann sieht man auch wo es hakt.

    2. Ein Lichtschalter ist nicht eingebaut bzw. keine Buchse dran / angeschlossen / verkabelt.

    Wird da überhaupt ein Schalter benötigt oder ist das nur eine stille Reserve?

    3. die Wohnungstür ist nur eine dünne Zimmertür und zudem sitzt sie etwas schief (genug, dass man wenn sie geschlossen ist einen Spalt oben links ins Zimmer schauen kann (~1-2cm).

    Da wird der Vermieter mit Sicherheit keine andere Tür einbauen.

    4. Die besagte Tür hat, da sie nur eine gewöhnliche Zimmertür ist, auch nur eine 0815 Türklinke / Schloss (innen und außen), Schlüssel hierfür kriegt man bekanntlich an jedem Marktplatz hinterhergeworfen.

    Da baut man stattdessen einen Schließzylinder für Sicherheitsschlüssel ein. Kostet mitsamt neuer Schließbleche im Baumarkt nicht die Welt. Dann hat man auch die Sicherheit, dass kein Ver- oder Vormieter Zutritt zur Wohnung hat. Das alte Schloss baut man beim Auszug wieder ein.

    5. Mein Vormieter hat es beim Streichen nicht so ernst genommen und einfach mal keine Abdeckungen benutzt. Heizungen, Rahmen, Schränke - alles ist drübergestrichen bzw. drüber gekleckst.

    Diesen Zustand im Einzugsprotokoll festhalten, damit Sie nicht beim Auszug zur Verantwortung gezogen werden.

  • Hallo Hohenheim,

    gerade bei einer Wohnung in solchem Zustand ist es sehr wichtig, bei der Übernahme im Protokoll den Zustand zu beschreiben, wer noch welche Änderungen bzw. Reparaturen innerhalb welcher Frist macht, in welchem Zustand die Mietsache an den VM zurückzugeben ist.
    Ansonsten reiben sich schon jetzt die DamenHerren in schwarz, Gutachter und Gerichtskassen die Hände bei der Aussicht auf Einnahmen im vierstelligen Bereich.

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