Endrenovierung und Aufforderung zur Nachbesserung

  • Guten Abend,

    zum Ende August wurde ein Haus von mir zurück an den Vermieter übergeben. Wie zu erwarten war, nahm der Vermieter diverse Mängel in das Rückgabeprotokoll auf, welches ich nicht unterzeichnet habe, sondern allen Mängeln widersprochen habe. Laut Mieterbund wäre ich wohl sehr wahrscheinlich wegen einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag gar nicht zur Renovierung verpflichtet gewesen, aber ich sollte erstmal das Schreiben der Vermieter abwarten.

    Jetzt kam ein Brief des Vermieters mit Verweis auf das Rückgabeprotokoll und der Bitte,die Mängel bis zum 12.8.11 (also falsches Datum, korrekt müsste es 12.9.11 heißen) zu beheben, andernfalls beauftragt er eine Fachfirma.

    Die angeblichen Mängel (Unkraut, Fenster außen nicht sauber, Treppe nicht sauber genug) sind einen Tag später behoben worden, aber die Malerarbeiten seien angeblich auch ganz schlimm. Das kann aber wirklich nur ein subjektiver Eindruck sein, denn es waren mehrere im Haus die meinten, hier könne man ja sofort einziehen, so gut sähe es aus.

    Genügt es, nur auf das Rückgabeprotokoll zu verweisen? Oder muss der Vermieter die Mängel nochmal dezidiert aufführen?

    Danke!!

  • Nun gut - ich hatte das Forum wohl fälschlicherweise mit qualifizierten Antworten verbunden.


    Die bekommste bei Rechtsanwälten, Gutachtern und Richtern.
    Mach' schon mal vierstellige Eurobeträge locker...:D

  • Nun gut - ich hatte das Forum wohl fälschlicherweise mit qualifizierten Antworten verbunden.

    Ihre Erkenntnis ist richtig. Hierbei handelt es sich um ein Laienforum und es können Ihnen nur Tipps und Hinweise zu Ihren geschilderten Umständen gegeben werden.

    Billig und gut liegt nicht immer beieinander!

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