• Guten Morgen,

    ich bin in eine 3-er WG gezogen und habe bislang keinen Mietvertrag unterschrieben. Ursprünglich hat eine meiner beiden Mitbewohnerinnen mit 2 Freundinnen zusammen den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt ist nur noch sie da, ihre 2 Freundinnen sind mittlerweile ausgezogen und dafür bin ich und eine andere Person mit in der Wohnung.
    Meine Frage: da ich noch nirgends etwas unterschrieben habe, kann/ muss ich doch auch nirgends den Mietvertrag kündigen, oder?

    Danke für Eure Hilfe

  • Zitat

    kann/ muss ich doch auch nirgends den Mietvertrag kündigen, oder?

    Falsch gedacht! Wohnungen und auch WG Zimmer hann man auch ohne Vertrag anmieten, da genügt ein sogenanntes konkludentes Handeln. Kündigungen müssen aber immer beweisbar schriftlich erfolgen.

  • also, wenn meine beiden mitbewohner ausziehen und ich als einziger übrig bleibe, so bin ich automatisch mieter der gesamten wohnung, obwohl ich nie einen mietvertrag unterschrieben habe?

  • danke für die antwort. kommt mir ein wenig komisch vor, weil ich den tatsächlichen vermieter nie getroffen habe. mit wem habe ich denn dann ein mietverhältnis. mit dem vermieter der gesamten wohnung oder mit dem mieter mit dem ich mich mündlich darüber geeinigt habe dort zu leben. bei wem müsste ich kündigen?
    danke

  • sorry, du hattest zu schnell geantwortet. wenn ich mir das Mietverträge für Wohngemeinschaften durchlese, dann verstehe ich es so, dass es nur einen hauptmieter gibt und zwar in meinem fall diejenige, die im vertrag steht. ich kann doch nicht ohne meine unterschrift in einem mietvertrag stehen??? sorry, ich bin echt ein wenig verwirrt. meine mitbewohnerinnen ziehen aus und ich will dann natürlich auch mit ausziehen und nicht plötzlich erfahren, dass ich beim vermieter hätte kündigen müssen, obwohl ich nie einen vertrag mit dem vermieter abgeschlossen habe :S

  • Wenn Sie bei Ihrer Freundin "eingezogen" und Sie keinerlei Mietvertrag haben, haben Sie den Status eines Besuchers.
    Ob die anderen Mitbewohner der WG noch da sind oder ausgezogen ändert an dem Status nichts. Sie werden nicht automatisch Mieter.
    Was das hier bereits erwähnte "konkludente Handeln" betrifft, ist das ohne Bedeutung, den der andere Vertragspartner (Vermieter) weiß von Ihrer Existenz garnichts. Infolgedessen ist ihm auch nicht stillschweigendes Einvernehmen vorzuwerfen.

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