mitminderung, weil kellerraum blockiert

  • ich will vorweg kurz meine wohnliche lage erklären:

    ich wohne in einer kleinen wohnung, die sich in einem mehr-familienhaus befindet und von dem wohnungseigenttümer an mich/uns (wg) vermietet ist

    nun das genaue sachverhalt:

    uns wurde beim beziehen der wohnung ein kellerraum zugewiesen, der auch im mietvertrag aufgeführt ist.
    allerdings wurde und kurz darauf mit geteilt, das uns der falsche kelleraum zugewiesen wurde.

    nun das problem: unser rechtmäßiger kellerraum wird vom wohnungseigentümer/vermieter mit diversen küchenmöbeln blockiert und ist somit für uns nicht bzw nur sehr begrenzt zu nutzen

    dieses problem ist seit knapp 2jahren bekannt und wurde immer wieder angesprochen, wurde allerdings nicht reguliert.

    kann man hier rückwirkend/zukünftig mietnachlass geltend machen ???

  • jonny deluxe:

    "uns wurde beim beziehen der wohnung ein kellerraum zugewiesen, der auch im mietvertrag aufgeführt ist."
    Damit war die Sache gelaufen, weiteres erübrigt sich.

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