kurzfristige kündigung mit nachmieter ?

  • Hallo ich habe mal eine Frage.

    undzwar würden wir gerne zum 15.09.2011 Ausziehen.
    Grund. Arbeitslos geworden und wohnung zu teuer.
    (bekärmen wir nicht bezahlt bzw. nur ein teil)


    Wir hätten auch schon 3 Nachmieter die direkt am 15.09.2011 einziehen könten. 4 die am 01.10.2011 einziehen und 3 die am 01.11.2011 einziehen könnten.

    Kann der vermieter trotzdem Nein sagen (rechtlich)und das wir die 3 Monatige kündigungsfrist einhalten müssen ?

    MFG

  • Zitat

    Kann der vermieter trotzdem Nein sagen (rechtlich)und das wir die 3 Monatige kündigungsfrist einhalten müssen ?

    Wenn im Mietvertrag die Stellung eines Nachmieters nicht vereinbart ist, dann kann der Vermieter tatsächlich NEIN sagen. Also bleibt es bei der Frist von 3 Monaten.

  • hmm wie sieht den das aus wenn wir die wohnung aber nicht bezahlen können. kann der vermierter sich dann auch auf quasi ratenzahlungen einlassen für die 3 Monate ?

  • Für Ihre privaten Umstände können Sie Ihren Vermieter nicht in die Pflicht nehmen, d.h. dadurch werden Sie von der Zahlung der Miete nicht befreit.

    Ob er eine Ratenzahlung akzeptiert, müssen Sie ihn fragen.

  • ok

    wie sieht den das aus. weil laut nebenkosten abrechnung müssen wir auch
    unteranderem :

    Haus-/Gruntbesitzerhaftpflichtversicherung
    Gebäudeversicherung
    bezahlen
    Im mietvertrag steht davon jedoch nichts.

  • Ich würde mit dem Vermieter über die Situation sprechen. Wenn wirklich so große Nachfrage an der Wohnung besteht, dürfte es ja für den Vermieter ein leichtes sein, diese schnell neu zu vermieten.

    Da wäre ein Auflösungsvertrag vermutlich die beste Lösung. Ihr Vermieter hätte auch nichts davon, auf die Kündigungsfrist zu bestehen und dann der offenen Miete hinterherzulaufen, wenn er die Wohnung auch schon wieder an neue zahlende Mieter vermieten könnte.

  • Einfach mit dem Vermieter reden! Er KANN nein sagen, aber warum sollte er. Allerdings müssen die Nachmieter geeignet sein (Bonität, Schufa, Einkommen).
    Arbeitslosigkeit ist auch wichtiger Grund, dem sich der Vermieter nicht sperren wird, denn er ist ja nicht an Mietausfall interessiert!

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