Lohnkosten

  • Hallo

    Ich hab heute die Nebenkosten Abrechnung erhalten und da ist mir was aufgefallen und zwar die Hausreinigung und Hausmeisterkosten :confused: was alles die selbe Person macht also der Hausmeister

    Lohnkosten: Hausmeister 14.412,48€ und Hausreinigung 14.837,08€

    wird hier doppelt kassiert wenn ja kann ich es kürzen oder Widerspruch einlegen

    so wie die Außenanlagen Lohnkosten: 11.801,04 (weiß jetzt nicht ob die Gartenarbeit damit gemeint ist, das macht auch der Hausmeister)

    weil ich schon mal von Nachbarn gehört habe das die ein bescheißen wollen da es eine Zwangsverwaltung ist und die mit denn Hausmeisterbüro unter einer decke stecken

    Ich Danke schon mal für die antworten und hoffe das es kein Doppelpost ist :D

  • Wie soll hier im Forum jemand wissen, ob diese Arbeiten ausgeführt worden, oder nicht? Also lässt man sich vor Ort die Stundenzettel des Hausmeisters zeigen, um zu prüfen, was der gute Mann alles gearbeitet hat.

    Wichtig ist doch nur, dass der Hausmeister keine Reparaturen oder Instandhaltungen am Haus auf Kosten der Mieter genmacht hat, denn die sind nicht umlegbar.

  • Hausmeister und Hausreinigung können durchaus 2 verschiedene Dinge sein. Z.B. Ein Hausmeister und eine Putzfrau. Das wäre so in Ordnung.

    Die Lohnkosten sind extra zu dem Zweck ausgewiesen worden, damit Sie diese bei der Steuererklärung in Ansatz bringen können. Aber wenn Sie sich dadurch beschissen fühlen, können Sie den Betrag auch an den Staat verschenken.

  • Hmm, wenn die Hausreinigung und die Gartenpflege getrennt vergeben wurden, dann ist die Frage durchaus berechtigt, welche Tätigkeiten der Hauswart ausführt, die Lohnkosten in dieser Höhe rechtfertigen.

  • so ich hab am 2.September ein Brief zu meiner Vermietung geschickt

    da ich entsprechende nachweise sehen möchte wegen der Lohnabrechnung

    Heute ist der stand das die Vermietung mir die nachweise nicht zeigen möchte.... warum auch immer sie pochen auf die Nachzahlung!

  • Zitat

    Heute ist der stand das die Vermietung mir die nachweise nicht zeigen möchte.... warum auch immer sie pochen auf die Nachzahlung!

    Dann müssen Sie den strittigen Betrag auch nicht bezahlen. Ohne detaillierte Aufschlüsselung der Kosten besteht für Sie keine Veranlassung zu zahlen.

  • Aus Mietrechtslexikon:

    Zwar gehört die Vorlage von Abrechnungsbelegen nicht zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung. Dem Mieter steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu, solange der Vermieter (oder Verwalter) einem Verlangen des Mieters auf Belegeinsicht bzw. auf Überlassung von Belegkopien nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist mit der Folge, dass solange auch der Saldo aus der entsprechenden Nebenkostenabrechnung nicht fällig wird (vgl. nur Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Auflage, Rd.-Nr. 809 mit Rechtsprechungsnachweisen). AG Diez, Urteil vom 26. September 2001, Az: 8 C 210/01 AG Dinslaken, Urteil vom 8. Mai 2001, Az: 33 C 177/00; AG Siegburg, Urteil vom 17. Mai 1991, Az: 9 C 549/90

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