Vermieter will Wohnungsmängel nicht akzeptieren und beheben

  • Hallo,

    wie die Überschrift schon sagt, haben wir unseren Vermietern massive Mängel an der Wohnung angezeigt, die Sie nur widerwillig beheben möchten.
    Kurze Vorgeschichte zu den Mängeln: Mein Mann und Ich wohnen seit 2004 in einer 3 Raum Dachgeschosswohnung. Die Dachfenster sind aus Holz, der Boden lag schon bevor wir einzogen 10 Jahre drin. :( Die Wohnung wird mit Gas beheitzt, der Beuler ist ca. 20 Jahre alt. Seit ca 4 Jahren, ist das Dachfenster im Wohnzimmer undicht. Wenn es Winter ist, steht an der Fenster Innenseite oft das Eis 4cm dick und wenn dies dann taut, läuft es schön die Wand vom Wohnzimmer runter und auch in die Couch. Das Wohnzimmer haben wir deshalb schon wirklich seeeeeeeeeeehr oft gestrichen. Den Mangel haben wir angezeigt beim damaligen Hausmeister. Er hat gesagt, die Fenster sind schon alt die müssen ausgetauscht werden. Zur Not hat er versucht das Fenster neu abzudichten, was aber nur einen Winter gehalten hat. Das Fenster im Schlafzimmer ist bei Regen undicht, es läuft einfach rein obwohl das Fenster komplett geschlossen ist. Vor 2 Jahren, viel mitten im Winter bei minus Graden die Heizung 2 Wochen lang aus. Unsere Vermieter waren schön im Urlaub, und konnten deshalb nichts tun. Wir haben wieder dem inwischen ehemaligen Hausmeister bescheid gesagt, der konnte den Beuler nicht gleich reparieren, da dieser schon alt ist und er das Teil erst bestellen musste. So kam es, das wir von 3 Zimmern nur noch 1 Zimmer richtig nutzen konnten, nämlich das Büro da unsere PC´s den Raum ein wenig erwärmten. Im Dez. 2010 war urplötzlich ein grosser Wasserfleck vor einem Heizkörper im Wohnzimmer. Zuerst dachten wir an nichts böses, wir schauten das der Fleck schnell trocknete und liesen es erstmal auf sich beruhen. Jedoch, war am nächsten Tag ein noch viel grösserer Wasserfleck an der anderen Heizung. Wir teilten das wieder mit. Als dann der ehemalige Hausmeister kam, konnte er sich das nicht erklären. Wir haben dann eine Heizungsfirma angerufen, als dann jemand kam, meinte dieser das es eventuell an den alten Rohren liegen könnte,die nach seiner Meinung eh total falsch liegen würden :eek: Auf einem Samstag lief das Wasser dann plötzlich aus einem Heizungsrohr direkt schön in den Teppich. Die Heizung war wieder nicht zu benutzen, da jedesmal wenn man die Heizung anmachte das Wasser wieder lief. Zum Schluss stellte sich raus das es ein Rohrbruch war und der Teppich samt Estrich aufgemacht werden musste. Seitdem ist der Teppich aufgerissen und an der Stelle kein Estrich mehr. Bis heute wurde es nicht zugemacht.Im Juli diesen Jahres, machte dann unsere Toilettenschüssel einen Abgang nach hinten, da ein Rohr verstopft war und somit das Wasser ungehindert in die Wände laufen konnte, sodass die Wand mit der Toilettenschüssel nach hinten sackte. Dies hat zur folge, das eine Wand schon schimmelt und wir die Toilettenschüssel nur mit einem Keil benutzen können. Ausserdem sollte ich vielleicht noch erwähnen, das wir hier im Sommer bis zu 40 Grad in der Wohnung haben, manchmal ist es sogar mehr :( . Ausserdem, weist der Teppich vom Vormieter noch erhebliche Mängel auf, Brandflecken, Grillflecken und div andere Flecken. Anfang diesen Monats hatten wir dann Entgültig die Nase voll und Kontaktierten unsere Vermieter. Diese kamen dann zur besichtigung. Wir zeigten Ihnen die Mängel (Wohnzimmerfenster blind und Dachfenster defekt, Teppich aufgerissen, Bad kaum zu benutzen, Schlafzimmerfenster Defekt, Hitze kaum auszuhalten Teils bis zu 40 Grad in der Wohnung, Teppich weist noch massive Mängel vom Vormieter auf, Rohrbruch wurde nicht verschlossen) Die Vermieterin tat so als würde Sie das nichts angehn. Kurz und gut, Sie will das Dachfenster im Wohnzimmer erneuern, das im Schlafzimmer, die Hitze wäre doch gar nicht so schlimm, so dass im Büro nur ein neuer Rollo hinkommt, die Toiletten soll gemacht werden und mit dem Teppich will Sie erstmal sehn ob sie dafür zuständig ist. Der Schimmel interessierte sie gar nicht. Das war beim erst Gespräch.
    Mein Mann rief dann an, um zu erfahren was mit dem Teppich nun Sache ist, da wir in Unserem Mietvertrag stehen haben, das wir für den Teppich nicht verantwortlich sind sofern die Mängel durch Dritte entstanden sind. Dies Teilte er Ihr auch mit, doch was sie dann antwortete haut uns echt um. Ich sollte noch erwähnen das wir 3 Katzen haben, diese sind jedoch stubenrein. Jedenfalls meinte Sie, das die zuständige Firma schon seit angeblich 3 Wochen Betriebsurlaub hat und einen neuen Teppich würde Sie nicht verlegen, da unsere Katzen angeblich stinken würden und wir müssten sie erst abgeben, dann würde Sie einen neuen Teppich verlegen.:eek:
    Ist dies überhaupt rechtens? Was können wir tun um unsere Rechte durchzusetzen?

    Vielleicht weiss ja einer Rat von Euch! Aber wir sind am Ende und wissen nicht was wir tun sollen.

    Gruss Sera

  • "Den Mangel haben wir angezeigt beim damaligen Hausmeister."
    "Wir haben wieder dem inwischen ehemaligen Hausmeister bescheid gesagt,"

    Sorry, ich habe jetzt nicht alles gelesen. Erst mal eine Frage: Haben Sie die Mängel denn je dem Vermieter (schriftlich, mit Nachweiß und Fristsetzung zur Behebung) mitgeteilt?

  • Hallo Sera,

    wer will heutzutage Romane lesen? Trotzdem mal ein paar Bemerkungen von mir, bevor ich einschlafe:

    "wie die Überschrift schon sagt, haben wir unseren Vermietern massive Mängel an der Wohnung angezeigt, die Sie nur widerwillig beheben möchten."
    Schriftlich nachweislich mit Fristsetzungen zur Behebung?

    "wohnen seit 2004 in einer 3 Raum Dachgeschosswohnung. Die Dachfenster sind aus Holz, der Boden lag schon bevor wir einzogen 10 Jahre drin."
    Ihr habt die Mietsache SO übernommen.

    "Die Wohnung wird mit Gas beheitzt, der Beuler ist ca. 20 Jahre alt."
    Meine Wohnung wird auch mit Gas beheitzt, der Boiler ist ca. 25 Jahre alt.

    "Seit ca 4 Jahren, ist das Dachfenster im Wohnzimmer undicht."
    Wann dem VM schriftlich nachweislich angezeigt mit Fristsetzungen zur Behebung?"

    "Vielleicht weiss ja einer Rat von Euch! Aber wir sind am Ende und wissen nicht was wir tun sollen."
    Eigentlich ganz einfach: Sämtliche Mängel tabellarisch auflisten, dem VM per Einwurfeinschreibebrief mitteilen mit Fristsetzung zur Behebung und auf § 535 BGB verweisen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (27. August 2011 um 15:00)

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