So wir haben mit unserer aktullen Wohnung ein riesiges problem.
Es verhält sich wie folgt immoment.
Die Wohnung wurde fristgerecht gekundigt.
Es wurde vom Vermieter auch sehr schnell ein nachmieter gefunden,worauf wir gefragt wurden ob wir auch schon nach zwei monaten die wohnung übergeben könnten.Was wir bestädigten also gas geben neue wohnung war auch schnell gefunden dann.Beim neuen arbeitgeber angefragt ob wir schon einen monat früher aufnehmen könnten.Was auch geklappt hat.So nun kam ein brief das die neuen Mieter doch erst nach der dreimonatigen frist hier einziehen werden.Habe natürlich nichts schriftliches,weil das mietverhältnis eigendlich intackt war.So nun meine frage ein monat doppel miete kann ich mir leider nicht leisten.Welche handhabe habe ich,was kann ich tuen.Klar das gespräch suchen was ich auch tuen werde.Aber nicht unvorbereitet.Bin uber Tipps dankbar.
Ärger mit Kündigung
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TheHaunted -
25. August 2011 um 09:19 -
Erledigt
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Außer dem Gespräch mit Ver- und Nachmieter läuft da nichts. Wenn im Mietvertrag die Stellung eines Nachmieters nicht vereinbart ist, dann ist diese Möglichkeit von vornherein außen vor.
Erst wenn der Mietvertrag mit dem Nachmieter in trockenen Tüchern ist, endet die Zahlung der Miete für Sie.
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Der mietvertrag mit dem nachmieter ist ja unterschrieben bloß nicht so wie vereinbart das sie nach zwei monaten unserer kündigungfrist die wohnung schon übernehmen können,sondern erst nach drei monaten also nach ablauf der regularen kündigungsfrist.
Und wir sind nun die leittragenden. -
Ich denke mal, dass entweder Sie nicht aufgepasst haben, oder Ihr Vermieter ein Schlitzohr ist.
Geben Sie den Schlüssel zu der Wohnung erst am letzten Tag der Mietzeit an den Vermieter ab, dadurch verhindern Sie, dass auf Ihre Kosten renoviert und eingezogen wird. Sind Sie sicher, dass der Vermieter keinen Ersatzschlüssel zu der Wohnung besitzt?
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Hallo TheHaunted,
gemaess Ihrer Darstellung kommt die Schwierigkeit von den Nachmieter. Da kann es auch schwierig werden mit den Vermieter eine Aufhebungsvereinbarung in Bezug auf verkuerzte Kuendigungszeit schriftlich zu vereinbaren.
Mietrechtlich sind da "kaum" andere Moeglichkeiten da nichts schriftlich oder nachweislich andere "Vereinbarung" getroffen wurden.
Tipp: Wenn Sie ein gutes Verhaeltnis zu Ihren Vermieter haben, koennen Sie eventuell unter Beruecksichtigung alles Massnahmen nach der Uebergabe ( Maengel, Bekoabrechnung etc. ) den Vermieter ein Teil der Kaution ( wenn vorhanden ) als letzte Mietzahlung schriflich mit Nachweis anbieten.Wenn Sie Kontakt zu Ihren Nachmieter haben, koennen Sie eventuell ein Versuch starten das Ihr Nachmieter frueher in Ihrer Wohnung einziehen und Sie im Gegenzug die letzte Miete ( wenn gleich oder guenstiger ) von denen bezahlen. Vorausgesetzt die sind Mieter und deren Vermieter macht da mit. Es koennen manchmal "banale" Gruende fuer eine "Richtungsaenderung" bestehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I -
Hallo TheHaunted,
freue Dich doch: So hast Du im Oktober ausreichend Zeit für den Umzug und das Herrichten der bisherigen Wohnung in einen übergabegerechten Zustand.
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