Ein freundliches Hallo,
im Mietvertrag ist das Mietobjekt (die komplette Wohnung) in einem Grundriss gezeichnet und eingerahmt. Die angrenzende Terrasse ist nicht mit eingezeichnet. Im Übergabeprotokoll steht jedoch geschrieben, die Terrassennutzung ist im m² Preis für die Wohnung anteilig includiert. Eine Reinigung/Pflege übernimmt der Mieter, bzw. wird kostenpflichtig auf den Mieter umgelegt.
Gehört die Terrasse jetzt zum Mietobjekt oder nicht ?
Darf der Vermieter die Terrasse als Abstellort für Gartengeräte wie Leitern benutzen ?
Vielen Dank