Wohnungsübergabe / keine Rückmeldung vom Vermieter

  • Hallo,

    wir haben das folgende Problem: Wir haben unsere Mietwohnung fristgerecht (vor 3 Monaten) zum 31.8.2011 gekündigt, weil wir in eine andere Stadt gezogen sind. Die neue Wohnung haben wir angemietet und ziehen am 27.8.2011 um. Die alte Wohnung ist also 4 Tage vor Ende des Mietvertrages übergabebereit.

    Bisher haben wir von unserem Vermieter (eine Privatperson, die die Wohnung letztes Jahr erworben hat) noch keinerlei Nachricht bekommen. Weder bezüglich Besichtigungstermine neuer Mieter, noch für einen Termin zur Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabeprotokoll.

    Jetzt unsere Frage: Sind wir als Mieter dazu verpflichtet, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen (wir haben nur eine E-Mailadresse). Gibt es dafür feste Fristen, die wir eventuell schon verpasst haben?

    Wir sind für Antworten und Tipps sehr dankbar, vor allem da nicht mehr viel Zeit ist.

  • Hallo Enie81,

    dass Du von Deinem VM nur eine Emailadresse hast, vermag ich nicht zu glauben. Wie sollte er denn vom Gericht zu laden sein, falls Du gegen ihn klagen solltest?
    Ich würde ihm jetzt eine Mail schicken mit Deiner TelNr. und um Rückruf zwecks Vereinbarung eines Übergabetermins bitten.

  • Also, wenn Sie nur eine E-Mailadresse haben, wundert es mich aber sehr in welcher Weise Sie dem Vermieter die Kündigung zugesandt haben. Diese muß schriftlich und mit den Unterschriften der oder des Vertragspartners unterzeichnet sein.
    Wenn Sie das womöglich mit E-Mail gemacht haben, wäre diese ungültig.
    Ich hoffe das Beste und bete für Sie.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (23. August 2011 um 07:33)

  • Hallo Enie81,
    da sich in Ihrer Darstellung eine andere wichtige Frage ergeben hat, moechte ich Ihnen hier ein paar Infos geben. Die Frage nach den Namen bzw. Adresse Ihres Vermieters. Auch wenn seit letztes Jahr Ihr Vermieter da ist, sollte doch schon eine Adresse bestehen.

    Tipp: Die Kuendigung ist eine einseitige empfangsbeduerftige Willenserklaerung die schriftlich erfolgen muss. ( Paragraf 568 BGB )
    Da Sie nachweisen muessen, das die Kuendigung zugegangen ist, ist es sehr ratsam dies auf den Postweg mit Nachweis durchzufuehren. Dabei koenne Sie hinweisen ( mit Nachweis ) das Sie per E - mail schon gekuendigt haben.

    Tipp: Ihr Vor - Vermieter hat eventuell die Adresse, Kontrollieren Sie die ( falls vorhanden ) Betriebskostenabrechnung nach der Adresse.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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