Oma gestorben, Erbe soll zuviel renovieren...

  • Hallo,

    diese Anfrage stelle ich für einen Bekannten. Dieser ist mittlerweile ziemlich verzweifelt. Seine Oma lebte 45 Jahre in einer Wohnung und ist vor 2 Monaten gestorben.
    Nun muss er zuerst die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten (Vermieter bestand drauf...) und nun komplett renovieren.
    Er hat bereits alle Tapeten entfernt und die Wohnung gemalert.
    Die Fenster gestrichen und alle Tapeten und Klebereste auf dem Dielenboden entfernt.
    Das muss doch reichen, oder?
    Der Vermieter hat heute die Annahme des Schlüssels verweigert und möchte daß der Erbe nun noch überall Laminat verlegt und die alten Ölöfen rausreist und Neue einbaut!
    Das ist doch eine Frechheit oder sehe ich das falsch?
    Könnt ihr mir Links zu Urteilen senden oder irgendwie sonst helfen?
    Vielen Dank schon mal im Vorraus

    Gruß
    Katrin

  • Hallo,
    eine Verbesserung der Mietsache kann der VM nicht verlangen. Ich würde mit dem Mietvertrag mich fachanwaltlich beraten lassen, um die hochfliegenden Pläne des VM auf den Boden der Gesetze zurückzuholen.

  • Zitat

    Der Vermieter hat heute die Annahme des Schlüssels verweigert und möchte daß der Erbe nun noch überall Laminat verlegt und die alten Ölöfen rausreist und Neue einbaut!

    Wenn die Ölöfen von der Oma angeschafft wurden, dann kann der VM verlangen, dass sie entfernt werden (Rückbaupflicht). Gehören sie aber zur Mietsache, dann kann er den Rückbau seines Eigentums, bzw. die Aufstellung neuer Öfen nicht verlangen.

    Auch mit der Verlegung des Laminats hat der Erbe nichts am Hut.

    Und jetzt zum Anwalt, der soll diesem Vermieter einen geharnischten Schriftsatz schicken, bei dem ihm Tränen in die Augen kommen, denn je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart ist, hätte der Erbe auch nicht renovieren müssen. Mietverträge aus dieser Zeit hatten in der Regel keine Schönheitsreparaturenklausel.

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