Mieterhögung 5 Jahre nach "Modernisierung"

  • Hallo !

    Vor 5 Jahren war der Abfluss im Bad kaputt.

    Der Vermieter sagte, man müsse deshalb die Rohre neu legen, besser als vorher.

    Es wurde nicht als Bad-Modernisierung angekündigt, aber nach der Verbesserung/Neuverlegung des Rohrsystems war das Bad "frisch gekachelt" mit neuer Einrichtung etc.

    Es führte zunächst zu keiner Mieterhöhung.

    Nun, nach 5 Jahren, verlangt der Vermieter jedoch die Erhöhung auf die Ortsübliche Vergleichsmiete.

    Und dabei ist der Miet-Zuschlag für ein "Modernisiertes Bad nach 2001" eingerechnet, der in der Tabelle der Vergleichsmieten steht.

    D.h. letztendlich bezahle ich für eine unangekündigte Modernisierung, allerdings nicht im Zusammenhang mit den wirklichen Modernisierungskosten, sondern im Zusammenhang dessen dass Vergleichstabellen-statistisch gesehen Wohnungen mit modernisiertem Bad um ca 20 EUR pro Monat teurer sind,

    Ist das zulässig ?

    Danke

  • Ihnen ist das Bad erneuert worden, im Gegenzug die Miete nicht erhöht worden. Daher ist es müßig zu fragen, ob diese Renovierung überhaupt zu einer Modernisierung mit nachfolgender Mieterhöhung geführt hätte.

    Jetzt erhalten Sie eine Mieterhöhung, die auf den Mietspiegel basiert. Daran wäre nur etwas auszusetzen, wenn die beschriebene Ausstattung laut Mietspiegel in Ihrer Wohnung nicht vorliegt.

    Oder anders gesagt, die Modernisierung vor 5 Jahren hat direkt mit der Miete nach Mietspiegel nichts gemeinsam.

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