Hallo zusammen!
Wir haben hier gerade ein Problem mit der gekündigten Wohnung und der Kautionsrückzahlung, vllt hat jemand von euch einen Tipp, wie wir hier vorgehen können oder sollten.
Wir sind im September 2023 in eine neue Wohnung eingezogen. Der Vermieter wollte die Wohnung vorher renovieren. Allerdings wollten wir die Wände sowieso in anderen Farben streichen. Also haben wir mit ihm ausgemacht, dass wir die Wohnung streichen und er uns dafür eine Entschädigung zahlt.
Diese betrug 1600&, die Miete betrug zu der Zeit warm 1683€.
Die folgende Vereinbarung steht im Mietvertrag:
ZitatDer Mieter möchte die Wohnung zum Mietbeginn selbst mit deckender weißer Wandfarbe und hochwertiger weißer Tapete fachgerecht frisch streichen bzw. tapezieren und dabei alle nötigen Ausbesserungen (bspw. Bohrlöcher) an den Wänden vornehmen und alle geklebten Design-/Gestaltungselemente an den Wänden oder an den Spiegeln entfernen.
Diesem Wunsch kommt der Vermieter nach und bezahlt dem Mieter zum Mietbeginn dafür pauschal 1.600€.
Der Betrag wurde verrechnet mit einer an den Eigentümer zu zahlenden Summe, da wir ihm diverse Einrichtungsgegenstände abgekauft haben.
Der Paragraph zu den Schönheitsreparaturen:
ZitatWird die Wohnung im renovierten oder nicht renovierungsbedürftigen Zustand an den Mieter übergeben, ist der Mieter während der Mietzeit verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung fachgerecht auszuführen oder auf seine Kosten ausführen zu lassen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erforderlich waren. Die Kostengrenze für Kleinreparaturen liegt bei 100,00 € und sind vom Mieter zu tragen. In diesen Fällen ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, selber Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich waren, durchzuführen oder deren Kosten zu tragen. Hierzu gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Außentüren und Fenster von innen.
Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bei Mietende nachzuholen.
Die Schönheitsreparaturen sind, nach § 243 BGB, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte" zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand der Mietsache früher oder später.
Es handelt sich um eine 3-Zimmer-Wohnung, 83qm, zwei Bäder und eine Abstellkammer und Balkon,
Wir haben vor dem Einzug überall die Wände und Decken gestrichen. Decken weiß, Wände bunt. Nur in der Küche und in der Abstellkammer haben wir nicht gestrichen.
Nun haben wir die Wohnung gekündigt und vor dem Auszug einen Maler reingeschickt, der in ALLEN Räumen die Wände weiß gestrichen hat. Dabei wurden aber nicht die Decken gestrichen. Das bedeutet also, dass die Decken in der Küche und in der Abstellkammer gar nicht durch uns gestrichen wurden.
Die Wohnungsübergabe hat am 3.10. stattgefunden. Die Wohnung wurde am selben Tag später an die Nachmieterin übergeben. Somit hatten wir keinen Zugang mehr zu der Wohnung.
In der Mängelliste wurde festgehalten, dass die Decken nicht frisch geweißt wurden. Und ein paar Kleinigkeiten, z.B. 2-3 neue Kratzer im Boden in der Küche.
Nun setzt uns der Vermieter unter Druck, weil er unsere Vereinbarung nicht erfüllt sieht. Wir hatten heute ein sehr unangenehmes Telefonat mit ihm und seiner Frau. Sie möchten mit uns eine Lösung bis zum Ende des Monats finden.
Es war ehrlich gesagt alles ein bisschen wischiwaschi und nichts konkretes. Sie haben dann noch bemängelt, dass der Balkon nicht sauber war, dort gab es ein paar Spinnennetze und die Wände waren wohl nicht ganz sauber.
Sie haben die sogenannten Mängel dann im Übergabeprotokoll der Nachmieterin fortgeführt.
Nun schlugen sie uns heute bei einem Telefonat vor, als symbolischen Wert 5% der verzinsten Kaution einzubehalten. Die Kaution betrug 3520€, mit Zinsen 3764€ oder so. Das wären dann 188€.
Ich bin der Meinung, dass sie eigentlich überhaupt keine Handhabe haben und uns die komplette Kaution inkl Zinsen zurückzahlen müssten.
Die Decken sind übrigens weiß und sauber mit minimalen Spuren dort, wo eine Lampe angebracht war. Ich sehe da keinen Renovierungsbedarf. Die Decken sind nicht vergilbt oder verdreckt. Es gibt nur minimale Farbunterschiede zur Wand, die man nur bei ganz genauem Hinschauen sieht.
Für mich sieht es eher nach Erpressung aus. Zahl die 5% oder warte halt ein paar Monate auf deine Kaution.
Sie hätten uns ja auch eine Frist setzen müssen, um die sogenannten „Mängel“ zu beseitigen. Das haben sie nicht getan. Die Wohnung wurde noch am 3.10. an die Nachmieterin übergeben.
Wir hatten den Eindruck, dass das Ganze eher persönlicher Natur war und eine Art Erziehungsmaßnahme war.
Deren Aussage war auch, dass ja keiner ein Interesse daran haben kann, dass wir das jetzt alles über Monate ausrechnen, was ihnen da konkret zusteht.
Das ganze Gespräch war geprägt davon, dass ihre Erwartungen an uns anscheinend enttäuscht wurden. Warum auch immer. Die Wohnung war sauber und wir haben sogar in deren Anwesenheit bei der Übergabe die Toiletten geputzt, weil die ihnen nicht sauber genug waren.
leider haben wir blöderweise keine Rechtsschutzversicherung und sind nicht im Mieterverein. Dort könnten wir uns aber noch anmelden und uns beraten lassen.
wir haben überlegt, uns darauf einzulassen, um einfach Ruhe zu haben. Aber eigentlich möchte ich solchen Menschen kein Geld schenken. Ich möchte aber natürlich auch kein halbes Jahr auf die Kaution warten und irgendwelche Rechtsstreitigkeiten riskieren, da sowas nur nervt, auch wenn ich davon ausgehe, dass es zu unserem Gunsten ausfallen würde.
hat vllt jemand einen Tipp, wie man sich hier am besten verhalten sollte?
Ich denke doch, dass die uns erstens eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen müssten und zweitens beweisen müssen, dass die Decken renovierungsbedürftig sind oder ihnen ein Schaden entsteht, den sie ja auch genau beziffern müssten.