Guten Tag, ich wohne in einer Fußgängerzone in einem 6-Mietparteien Haus, im Erdgeschoss ist ein Geschäft. Jetzt wird in Kürze neben diesem Geschäft, aber noch im Haus ein Automaten-24/7-Spätie eröffnet. Angeboten/verkauft wird: Getränke, Zigaretten, Snacks, Vibes.
Natürlich sind alle Anwohner, inkl. des Nachbarhauses davon sehr begeistert.
Der Vermieter schreibt, dass der Betreiber für Ordnung, Ruhe usw. zuständig ist. Praktisch unmöglich, da der Betreiber nicht vor Ort ist.
Es gibt zahlreiche Berichte, welchen Ärger solche "Späties" verursachen. Bereits jetzt gibt es Lärm durch Personengruppen, welche durch die Straße gehen, wir befürchten, dass es auch uns so ergeht, und wir dann keine Ruhe mehr haben.
Im Haus wohnt ein Mieter, welcher zu 100% schwerbehindert ist, lt. behandelnder Ärzte ist gerade für ihn eine erholsame Nachtruhe wichtig.
Wie ist das mit der Einhaltung der Nachtruhe? Haben wir noch ein Recht auf die Einhaltung von 22 bis 6.00 Uhr? Gibt es generelle Regelungen und sind diese Länderabhängig?
beste Grüße
Petra
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