Vorgetäuschten Eigenbedarf beweisen

  • Hallo zusammen,

    anschließend an den Thread Eigenbedarf bei Aufhebungsvertrag nichtig? geht es mir in diesem Thread darum einen - aus meiner Sicht recht eindeutig - vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen, bzw. was nötig ist um den alten Vermieter zu verklagen und gute Chancen zu haben vor Gericht Erfolg zu haben.


    Die Ausgangslage

    • Drei Parteien Haus
    • EG Wohnung von uns bewohnt (seit 7 Jahren), gemietet
    • 2. OG Wohnung bewohnt, vermietet
    • 1. OG Wohnung freistehend beim Erwerb der Immobilie durch den Käufer, wurde daraufhin renoviert und neu vermietet

    Die Eigenbedarfskündigung

    • Nachdem mit EG vergleichbare 1.OG Wohnung renoviert und neu vermietet wurde
    • Eigenbedarfskündigung EG Wohnung für Einzug Schwiegermutter
    • Schwiegermutter gesundheitlich angeschlagen, wohnt bis dahin ~30 km entfernt
    • Vermieter wohnt um die Ecke, Schwiegermutter soll dementsprechend in die Nähe geholt werden
    • Argumentation mit Erdgeschoss, Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV in der Nähe
    • Eigenbedarfskündigungsschreiben geprüft und scheint soweit wasserdicht
    • Nach einigem Hin und Her Auszug unsererseits aus der EG Wohnung Ende Juli 2025 gemäß Eigenbedarfskündigung

    Das Nachspiel

    • EG Wohnung über 6 Monate verbarrikadiert, Fensterläden dauerhaft geschlossen, Garten verwahrlost
    • (defekte) Klingel am Gartentor und Briefkasten am Haus notdürftig mit Nachnamen der Schwiegermutter versehen, handschriftlich und von Beginn an blass, schnell komplett ausgeblichen / verblasst, (funktionierende) Klingel an der Haustür nie beschriftet
    • Februar - März 2026 - Austausch einiger Fenster der EG Wohnung
    • März - Juni 2026, einige wenige Renovierungsarbeiten von außen sichtbar
    • Juli 2026 - Ehemalige Mieter aus 2. OG wohnen nun in EG Wohnung, Schwiedermutter offensichtlich nicht
    • Einer der Briefkästen weiterhin verblasst mit Namen der Schwiegermutte beschriftet, wird aber offensichtlich nicht in der 2. OG Wohnung wohnen (da ja gesundheitlich angeschlagen!?)

    Bisherige "Beweise"

    • Regelmäßige (ca. alle 2 Monate) Fotos des Hauses gemacht, klar erkennbar verbarrikadierte EG Wohnung über die ersten mindestens ~6 Monate
    • Nötige Bauarbeiten in EG Wohnung während Eigenbedarfskündigung vorhergehender Renovierung 1. OG Wohnung, Spuren der Bauarbeiten in EG Wohnung nur notdürftig beseitigt (nur Quadrate auf Wand gestrichen statt ganzer Wand), bei Nachfrage - "wenn Sie mal ausziehen renoviere ich hier ohnehin komplett".
    • Kein Interesse des Vermieters an gutem Mieter-Vermieter Verhältnis in Monaten vor der Eigenbedarfskündigung
    • Kauf des Hauses durch Vermieter ca. 1.5 Jahre vor Eigenbedarfskündigung mit Aussage: "Keine Eigenbedarfskündigung, höchstens für Kinder in 6-10 Jahren mal"


    Daher nun die Frage:

    Das Verhalten und der Ablauf der letzten 12 Monate seit unserem Auszug und die Tatsache, dass nun die Mieter aus dem 2.OG statt der Schwiegermutter die EG Wohnung bezogen haben, sind für uns ganz deutliche Anzeichen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war um uns aus der Wohnung zu bekommen (vorher 7 Jahre dort gewohnt, Miete verhältnismäßig günstig). Wie lässt sich also der vorgetäusche Eigenbedarf beweisen oder zumindest so dokumentieren, dass die Chancen in einem Gerichtsprozess steigen?

    Danke für eure Unterstützung!

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