Hallo zusammen,
ich habe einen etwas speziellen Fall zur Berliner Mietpreisbremse.
- Ich bin 2025 innerhalb desselben Vermieters in eine andere Wohnung umgezogen.
- Mir liegen sowohl mein Mietvertrag als auch der Mietvertrag der Vormieterin vor.
- Die Vormieterin wohnte dort von 2020 bis 2025.
- Ich wohne dort seit 2025.
- Die Vormieterin begann mit 518 € Nettokaltmiete und zahlte aufgrund einer Staffelmiete zuletzt 550 €.
- Auch meine Nettokaltmiete beträgt 550 €.
- Nach meiner eigenen Berechnung anhand des Berliner Mietspiegels 2021 erscheint die zulässige Miete etwa 130–170 € pro Monat niedriger.
- Zwischen den Mietverhältnissen wurden Fenster, Bad und Teile der Küche erneuert, nach meinem Kenntnisstand jedoch keine umfassende Modernisierung durchgeführt.
Meine Frage:
Falls bereits die Vormiete gegen die ![]()
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verstoßen haben sollte, kann sich der Vermieter trotzdem auf diese Vormiete berufen oder müsste die Miete auf das Mietspiegelniveau abgesenkt werden?
Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt?