Mietpreisbremse Berlin – Kann sich der Vermieter auf eine bereits zu hohe Vormiete berufen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas speziellen Fall zur Berliner Mietpreisbremse.

    • Ich bin 2025 innerhalb desselben Vermieters in eine andere Wohnung umgezogen.
    • Mir liegen sowohl mein Mietvertrag als auch der Mietvertrag der Vormieterin vor.
    • Die Vormieterin wohnte dort von 2020 bis 2025.
    • Ich wohne dort seit 2025.
    • Die Vormieterin begann mit 518 € Nettokaltmiete und zahlte aufgrund einer Staffelmiete zuletzt 550 €.
    • Auch meine Nettokaltmiete beträgt 550 €.
    • Nach meiner eigenen Berechnung anhand des Berliner Mietspiegels 2021 erscheint die zulässige Miete etwa 130–170 € pro Monat niedriger.
    • Zwischen den Mietverhältnissen wurden Fenster, Bad und Teile der Küche erneuert, nach meinem Kenntnisstand jedoch keine umfassende Modernisierung durchgeführt.

    Meine Frage:

    Falls bereits die Vormiete gegen die ;(;(:*verstoßen haben sollte, kann sich der Vermieter trotzdem auf diese Vormiete berufen oder müsste die Miete auf das Mietspiegelniveau abgesenkt werden?

    Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt?

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