Risse in der Wand - Wer muss Schäden beseitigen Mieter oder Vermieter?

  • Hallo zusammen,

    bei mir in der Dachgeschossmietwohnung sind Ende Juni 2026 (zu der Zeit, wo wir die erste große Hitzewelle in 2026 hatten) treppenförmige Risse in der Wand des Schlafzimmers entstanden (s. die Fotos, habe vorerst nur zwei Beispiel-Fotos angehängt, es sind aber insgesamt ganze 9 "Stufen").

    Ich schreibe zwar in der Wand, ganz sicher bin ich mir aber nur in Bezug auf den Putz von innen. Ob neben dem Putz von innen auch die Wand hinter dem Putz betroffen ist, kann ich nicht sagen. Bei der Wand handelt es sich um ein Mauerwerk, welches von außen verputzt ist. Ob der Außenputz auch Risse aufweist, ist von draußen von unten leider nicht zu sehen (Dachgeschoss=2.OG).

    Die Risse wurden dem Vermieter sofort gemeldet, er war da und hat folgendes gesagt:

    1. Die Risse sind für den Mieter ungefährlich. In der Wohnung gegenüber sind in den ersten 5 Jahren nach dem Bau (bei dem Haus handelt es sich um ein Haus aus dem Jahr 2012) ähnliche Risse entstanden und damals war der Architekt (???) zur Begutachtung der Risse da und habe gesagt, diese seien ungefährlich.
    2. Die Schäden sind vom Mieter im Rahmen der regulären Instandhaltung der Wohnung zu beseitigen.

    In Bezug auf 1 kann ich selbst nichts sagen. Es kommt mir nur äußerst komisch vor, dass zur Begutachtung ähnlicher (nach Aussage des Vermieters) Risse in der Wohnung des Nachbars der Architekt vorbei kam und nicht z.B. der Statiker. Bei mir in der Wohnung war nicht mal der Architekt, der Vermieter hat einfach selbst gesagt, dass es ähnlich wie gegenüber sei, demzufolge auch ungefährlich, i.e. dass mir kein Dach, keine Wand auf den Kopf fallen. Reicht Eurer Meinung nach so eine Bewertung der Gefahr der Risse aus oder soll ich auf dem Besuch eines Sachverständigen bestehen? Wenn ja, wer wäre das und wer hätte die Kosten dafür zu tragen? Ich, als derjenige, der drauf bestanden hat oder der Vermieter?

    In Bezug auf 2 habe ich dem Vermieter gesagt, dass ich es mir kaum vorstellen kann, dass ich als Mieter für die Schäden aufkomme, die ich als Mieter nicht zu verantworten habe und auf deren Entstehen oder Nicht-Entstehen gar keinen Einfluss nehmen kann. Die Antwort des Vermieters war, ich täusche mich, es läge in der Verantwortung des Mieters, diese Art Schäden zu beseitigen.

    Könntet Ihr bitte beide Aussagen des Vermieters kommentieren und mir eine Empfehlung geben, wie ich mich am besten zu verhalten habe. Ich wäre auch dankbar, wenn Ihr den Hinweis geben könnt, welche gesetzliche Regelung den Sachverhalt regelt, ob der Mieter oder der Vermieter für solche Schäden aufzukommen hat? Bisher habe ich beim Googeln den Eindruck gewonnen, dass es die geltende Rechtsprechung ist, jedoch nicht finden können, auf welchem Gesetz diese beruht bzw. wie die Argumenationskette ist.

    Danke Euch im Voraus!

    Viele Grüße
    Jora

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