Hallo zusammen
Ich bin Mieter in einem 3 Familienhaus und habe die alleinigen Nutzungsrechte am Garten.
Ich habe seit einigen Jahren den Zugang des Garten von der Auffahrt aus mit einem kleinen Zaun abgegrenzt und verschlossen.
Zum einen, weil der Sohn des Vermieters hier im.besoffen rein kam und zum Schutz das meine Tochter nicht abhaut:)
Jetzt ergibt es sich, dass der Sohn des Vermieters sich ein so grosses Fahrrad gekauft hat, dass er die tür unten vom Waschkeller nutzt statt dem treppenhaus und durch meinen garten marschiert.
Rad wird über den Zaun gehoben und dann über diesen weg geklettert.
Er erzählt mir was von, der keller ist Gemeinschaft und deswegen darf er das.
Die Tür aus dem waschkeller führt zu einem treppenaufgang, direkt rein in den Garten. Davor ist aktuell ein Zaun, der mit einem riegel verschlossen werden kann.
Welche Rechte habe ich, Um hier den Zugang zu versperren?