fristlose kündigung, wegen mietrückstand

  • hallo,
    ich habe folgendes problem. Ich habe bei meinem Vermiter ein Rückstand von 3 Monatsmieten. Jetzt habe ich die fristlose kündigung am 08.08.2011 bekommen. ich muss bis zum 22.08.2011 aus der wohnung sein, sonst bekomme ich eine räumungsklage.

    meine frage ist: auch bei einer fristlosen kündigung ist der zeitraum bis ich raus sein muss nicht ein wenig zu kurz?

    Und weiß ect nicht was jetzt kommt.

    bitte um hilfe. ist echt dringend.

  • Bei 3 Mieten Verzug ist die Kündigung zum einen rechtens, zum anderen verständlich.
    Fristlos bedeutet auch fristlos, d.h. der Vermieter muss ich nicht an irgendwelche Zeiten halten, du kannst froh sein, dass er dich nicht in drei Tagen raus haben will.
    Und ich denke, du hat bestimmt Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen mit Androhung von Konsequenzen o. dergleichen bekommen? Dann hättest du dich doch drauf einstellen können... entweder bezahlen, oder demnächst um Unterkunft ausschau halten.
    *kopfschüttel* Die Miete vernünftig zu zahlen ist wohl nicht mehr modern...

  • danke für diese super tolle nachricht


    Das war wohl eher ironisch gemeint?
    Und, auch wenn Du Dein Eingangsposting in rot geschrieben hast: Es wurde deshalb weder wichtiger noch interesanter noch irgendwas.
    Auch von mir: *kopfschüttel*.

  • Wenn Sie die rückständugen Mieten unverzüglich nachzahlen ist die Kündigung
    hinfällig. Auch wenn bereits Räumungsklage eingereicht wurde, dann haben Sie allerdings zusätzlich die Prozesskosten zu tragen.
    Damit können Sie sich vor der Kündigung retten, allerdings nur 1 x innerhalb von 2 Jahren.

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