Unrenoviert übernommen - Ölflecken, Schimmelfarbe und Streichpflicht?

  • Hallo zusammen,

    mich interessiert die rechtliche Einschätzung zu folgendem Fall:

    Der Mieter zieht aus seinem WG-Zimmer aus. Beim damaligen Einzug von waren die Wände frisch gestrichen. Während der Mietzeit drückten jedoch alte Ölflecken von einem früheren Mieter durch die Wand. Der Vermieter wurde informiert und teilte dem Mieter mit, dass dieser beim Auszug deshalb nicht streichen muss.

    Nun wird das Zimmer an den Nachmieter übergeben. Der Zustand ist wie folgt:

    1. Die Ölflecken sind deutlich sichtbar.
    2. In einer Ecke wurde vom Vermieter weiße Schimmelfarbe aufgetragen, mit der ausdrücklichen Anweisung, dass diese Ecke nicht überstrichen werden darf.

    Hierzu stellen sich folgende Fragen bezüglich der Rechte des Nachmieters:

    • Schönheitsreparaturen: Gilt das Zimmer durch die Flecken und die nicht überstreichbare Schimmelfarbe automatisch als "unrenoviert" übergeben? Wäre eine Klausel im neuen Mietvertrag, die den Nachmieter beim späteren Auszug zum Streichen verpflichtet, unwirksam (selbst wenn der Nachmieter beim Einzug freiwillig streicht)?
    • Mangelbeseitigung: Kann der Nachmieter während seiner Mietzeit von dem Vermieter verlangen, die Wand professionell sanieren/streichen zu lassen, wenn die Ölflecken durch seine eigene Farbe wieder durchdrücken?
    • Schimmelfarbe: Darf der Vermieter das Überstreichen der behandelten Ecke verbieten und stellt dieser optische Makel einen Mietmangel dar?

    Vielen Dank für eure Einschätzungen und Hinweise auf entsprechende Urteile!

    Viele Grüße

    Patrick

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