Heizungsausfall im Winter

  • guten morgen

    recht ärgerlich hier seit dem wir hier auf dingliches wonhrecht geändert wurden die heizungen unter uns wurden deaktiviert .

    Im september wurden in allen drei wohnparteien HKV instaliert außer an den 2 heizkörpern unter uns die nun aus sind seit anfang november. Wir sind deswegen schon zum Anwalt aber das leider über die tage sehr langsam und gerichte brauchen auch ewig.

    Was meint ihr ist es nach den folgenden Daten möglich schnell zu reagieren vor gericht, darf ein Vermiter das überhaupt?

    Zur Vorgeschichte: Wir wohnen halt seid juni mit wohnrecht im grundbuch über der grundschuld. Ich bin durch einen unfall am bein 50 % behindert.

    Habe nach den standarts messungen gemacht. Was haltet ihr von dem fall?

  • Worum geht es dir denn? Es gibt im Mietrecht keinen Anspruch darauf, dass eine andere Wohnung beheizt wird, damit du einen wärmeren Fußboden hast. Wenn die Nutzer unter dir nicht heizen wollen, dann dürfen sie das

    Handhabe hättest du nur, wenn deine Räume nicht ausreichend warm werden, aber danach sehen deine Aufzeichnungen nicht aus.

  • ich wohne über einenr wohnung die auf 10 grad runter gekühlt auf 35m2 ist die aufgebaute wärmebrücke ziht meine wohnung auf randereiche der unter dinorm gesetzten 12,5 grad tauwasser und bewohnte reume die an anligende mit reume wohnen müsen so beheizt werden das kein nachteil und kein schaden am der bausupstanz entsteht den durch unten apgesahaltetete heizung passiert genau das der vermiter ist verpflichtet reume zu beheizen wier reden von 11 grad unten und die wärmebrücke erledigt den rest schimmel durch nur noch 9 grad der wand und bodenplatte darunter ist bewohnt

    "Es geht nicht um 'warme Füße', sondern um den Erhalt der Bausubstanz laut Notarvertrag. Bei 6,8 °C Oberflächentemperatur ist Schimmelbildung physikalisch garantiert. Das ist ein technischer Mangel am Gebäude, verursacht durch das gezielte Abschalten der Heizung im Erdgeschoss auf Frostschutz ('Stern') bei Minusgraden draußen ."

    Mindesttemperatur zur Schimmelprävention (DIN 4108)

    Es gibt technische Normen, die als „Stand der Technik“ die als Maßstab dienen.

    • Der Hebel: Die DIN 4108-2 legt fest, dass die Oberflächentemperatur so hoch sein muss, dass kein Tauwasser ausfällt.
    • Fakten: die Messreihe zeigt, dass die Werte massiv unter der kritischen Marke von 13,5 °C liegen. Damit ist der technische Standard für gesundes Wohnen unterschritten.
  • Die Räume unter unseren Wohnräumen sind auch nicht beheizt, genauso wie in der Regel das Erdgeschoss über einem Keller. Zwei Räume befinden sich über einer 5-6 Grad kalten Garage. Das allein ist noch lange kein Problem, wenn die Räume (also deine) selbst ausreichend geheizt und gelüftet werden. Ggf musst du die Heizung etwas höher drehen. Für die Entstehung von Tauwasser gibt es keine fest Temperatur, sondern hängt maßgeblich von der Luftfeuchtigkeit im Raum ab.

    Alles weitere hängt von eurem Notarvertrag ab, wenn ihr da explizit weitere Vereinbarungen getroffen habt, kann die Situation natürlich anders sein.

  • Es ist pysikalisch unmöglich und ich merke du haust atworten raus ohne Hintergrund, sorry .Ich kann die unteren Ecken nicht von 6,8 Grad auf 13 Grad bringen, dann habe ich über 30 Grad. Ich wohne über bewohntem Raum über einer Wohnung. Dort sind Heizkörüer verbaut die absichtlich auch diese Infos in der baureihe und es zeigt sich wenn von unten mit geheizt wird steigen die Werte an und dann zusätzlich der Notarvertrag und und die Heizungen schaffen es nicht, also halte ich die vom Gutachtern benannte Din Norm zur tauwaserbildung für gelogen.

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