Umzug"Wohnung Besenrein hinterlassen

  • Hallo,

    dies ist unser erster Umzug und würde gerne wissen was ich beim besenreinen Verlassen der Wohnung alles beachten muss?

    Ich weiß,das alle Fenster und Fensterrahmen sauber sein müssen,Böden,Türen,das komplette Bad,größere Löcher in der Wand sollten gespachtelt werden,Kellerraum und Waschraum (Ecke) kehren.. klingt und ist logisch.

    Was sollte ich denn sonst noch beachten?

    Danke im Vorraus und Hey,tolle Seite.Absolut informativ!!

    LG
    Claudia

  • Nun hätte ich da mal eine ganz dumme Frage.
    Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?
    Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen? Korrekt?

  • Nun hätte ich da mal eine ganz dumme Frage.
    Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?
    Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen? Korrekt?


    Jaa, diese Frage ist wirklich saudumm!
    Tipp: die Zweitschlüssel an den Papst schicken.

  • Jaa, diese Frage ist wirklich saudumm!
    Tipp: die Zweitschlüssel an den Papst schicken.

    Toll das es noch solche Menschen wie Dich gibt Berny! Immer Destruktiv.Das sieht man ja anhand vieler Deiner Antworten!

    Mainschwimmer... danke Dir für Deine kompetente Antworten.

    LG

  • Claudia72:

    "Toll das es noch solche Menschen wie Dich gibt Berny!"
    Danke, ich weiss Dein Kompliment zu schätzen.

    "Immer Destruktiv.Das sieht man ja anhand vieler Deiner Antworten!"
    Die waren dann wohl an User Deines Levels gerichtet, ->

    "Nun hätte ich da mal eine ganz dumme Frage."
    -> an diejenigen, die (auch) so fragen.

    "Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?"
    Aha, jede Wohnungsrückgabe in der bunten Republik mit Anwalt? Jaa, geht's denn noch???

    "Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen?Korrekt?"
    Ja, korrekter Schwachsinn (wie ich schon mehr oder weniger treffend andeutete): Wenn der MV beendet ist und der VM die Mietsache ohne Beanstandungen zurück hat, warum dann noch den anderen Blödsinn, den Du da von Dir gibst??
    WAS willst Du dann noch? Findeste keine Ruhe?

  • waltine:

    "in meinen Mietvertrag steht ,ich soll die Wohnung sauber hinterlassen-für mich bedeutet es gefegt geputzt,Ist das so richtig?"
    Ja, ich sehe das (auch) so.
    Und, ähem, bitte auch ohne Beschädigungen und/oder aussergewöhnlich starke Gebrauchsspuren.

  • Zitat

    Was wenn der VM zur Abnahme erscheint? Muss dann die Schlüssel zur Wohnung meinem Anwalt hinterlassen?
    Ansonsten kann der VM mir noch eine ganze Monatsmiete errechnen? Korrekt?

    Hmm eigentlich heißt es ja "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten". Aber ganz ehrlich: Die obige Fragen habe ich irgendwie nicht verstanden, bzw. die Zusammenhänge erschliessen sich mir nicht.

    Wenn der Vermieter zur Wohnungsabnahme erscheint, können die Schlüssel diesem ausgehändigt werden, warum also Ihrem Anwalt?

    Wenn die Wohnung im Rahmen der Kündigungsfrist fristgemäß zurück gegeben wird, dann kann Ihnen Ihr Vermieter auch keine weitere Monatsmiete berechnen.

  • Hmm eigentlich heißt es ja "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten". Aber ganz ehrlich: Die obige Fragen habe ich irgendwie nicht verstanden, bzw. die Zusammenhänge erschliessen sich mir nicht.

    Wenn der Vermieter zur Wohnungsabnahme erscheint, können die Schlüssel diesem ausgehändigt werden, warum also Ihrem Anwalt?

    Hallo Gruwo,
    wenn die Posterin "Claudia72" schon etwas mit Anwalt bei Wohnungsübergabe schreibt (ich hatte darauf ja bereits reflektiert), hat sie etwas zu verschweigen - ist Dir vielleicht nicht so aufgefallen? Mit solchen Usertypen muss man immer rechnen...

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