Nebenkostenabrechnungen und Verjährungsfristen

  • Ich habe nach meinem Auszug am 17.12.2025 die Nebenkosten Abrechnungen für 2022,2023 und 2024 erhalten und soll für jedes Jahr ca. 200-300€ nachzahlen.

    Ich habe ihm geschrieben, dass 2022 und 2023 verjährt sind. Die Verjährung für 2022 hat er akzeptiert für 2023 aber nicht.

    Anscheinend gab es Problem mit der Hausverwaltung… Die Abrechnung des Energieversorgers wurde laut ihm erst in 2025 erstellt?! Ich habe die Abrechnung vorliegen dort steht 27.12.2024. Die Nebenkostenabrechnung für 2023 wurde dann in der Eigentümerversammlung am 16.12.2025 beschlossen.

    Auch wenn die Abrechnung vom Energieversorger verspätet kam, hat die WEG-Hausverwaltung bzw. der Vermieter fast 1 Jahr gebraucht um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen?

    Ist 2023 verjährt oder ist der Vermieter im Recht?

  • Verfristung nennt man das in dem Fall, nur um mit den Begriffen genau zu sein.

    Gemäß §556 Abs 3 BGB darf ein Vermieter über Kosten auch nach seiner gesetzlichen Frist noch abrechnen, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Im Bezug auf die Hausverwaltung kann er aber nicht so einfach seine Hände in Unschuld waschen, sondern er müsste die Umstände schon etwas genauer erklären. Ob er die Verzögerung wirklich nicht zu vertreten hat, kann man aus den Informationen nicht erkennen.

    Ein Eigentümer hat durchaus Möglichkeiten, etwas Druck bei der Hausverwaltung zu machen. Außerdem hat er schlimmstenfalls die Möglichkeit, die Rechnungen bei der Hausverwaltung einzusehen um dann selber eine Abrechnung zu erstellen. Das mag vielleicht nicht so einfach sein wie es klingt, soll aber zeigen, dass der Vermieter einiges tun kann bevor er zurecht sagen kann, dass er die Verspätung nicht verhindern konnte.

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