Hallo zusammen,
es geht um Folgendes: Ich war durch eine Zusatzvereinbahrung im Mietvertrag dazu aufgefordert, die Wohnung bei Auszug zu streichen. Bei der Übergabe waren die Vermieter der Ansicht, dass die Wohnung nicht fachmännisch gestrichen sei (fleckig). Dies ist im Übergabeprotokoll vermerkt. Nun möchten die Eigentümer die Wohnung jedoch durch eine von ihnen beauftragte Firma Streichen lassen und wollen mir die Kosten durch Einbehaltung der Kaution und Zuzahlung der darüber hinausgehenden Kosten in Rechnung stellen. Ich habe darum gebeten, eine Frist zur Ausbesserung der Mängel (fachgerechtes Streichen) zu erhalten. Dies haben mir die Vermieter verwährt, mit der Aussage, dass ich die Wohnung zur Übergabe hätte fachmännisch Streichen müssen, sie sich nicht weiter dazu äußern werden und ich mit einem Anwalt kommen soll.
Wie ist hier die Rechtslage? Können die Vermieter meine Kaution einbehalten und darüber hinaus entstehende Kosten in Rechnung stellen, ohne mir eine Möglichkeit zu geben, die Schönheitsreparaturen (Streichen) selbst zu erledigen bzw. erledigen zu lassen?
Wenn ich richtig informiert bin, haben die Vermieter kein Recht auf "Schadensersatz anstelle Leistung", wenn sie mir nicht zumindest eine angemessene Frist gewähren, die Mängel selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen. Oder liege ich da falsch?