Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
Damals hatte der Vormieter eine Einbauküche, für die er viel zu viel Geld wollte (3200€).
Habe ihm nicht mehr als 1,6 geboten (mehr war sie auch absolut nicht wert!).
Da der Vermieter die Küche behalten wollte, hatte er angeboten die restlichen 1600 beizusteuern mit einer Zusatzverinbarung.
Hatte die aus dringender Wohnungsnot unterschrieben, was sich jetzt beißt.
In der Vereinbarung heißt es, dass ich 50% meiner Zahlung zurückbekomme, wenn ich innerhalb von 36 Monaten wieder ausziehen sollte.
Nach den 36 Monaten ist der Vermieter vollständiger Eigentümer der Küche.
Weiterhin wurde ICH jedoch für die Instandhaltung und Reparaturen festgesetzt...
Auch sollte ebenfalls ICH für Neuanschaffung sorgen, wenn ein Gerät den Geist aufgeben sollte.
Die Küche habe ich im selben Zustand hinterlassen, wie ich sie erhalten habe.
Alle Geräte funktionieren genauso wie damals.
Nun möchte der Mieter für angebliche Defekte von mir Ersatz haben.
Nach den 36 Monaten ist doch er der alleinige Eigentümer der Küche und muss daher auch selbst dafür aufkommen, vorallem da alles bei meinem Auszug noch funktioniert hat. Im Übergabeprotokoll sind keine Mängel der Geräte aufgeführt, aber die Geräte hat er auch nicht getestet.
Wie verhält es sich nun? Wozu habe ich die 1600€ überhuapt bezahlt?! Als Miete oder wie kann man das verstehen?!
Er meint weil meine Unterschrift auf dem Vertrag ist, ist dieser auch rechtskräftig...was ich stark bezweifle, da diese Zusatzvereinbarung den Mieter zu 100% benachteiligt.