Gemeinsame Betriebskosten, aber kein Zugang zum Trocknungsraum?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall:

    Uns wurde im Haus untersagt, den Trocknungsraum im Nebengebäude mitzubenutzen. Ich bin unsicher, ob das so zulässig ist, und würde gerne hören, wie ihr das seht.

    Kurz zur Situation:
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien, zwei davon gewerblich. Direkt daneben steht ein weiteres Haus mit etwa zehn Parteien. Beide Gebäude haben dieselbe Hausverwaltung und bekommen eine gemeinsame Betriebskostenabrechnung, die dann auf alle Wohneinheiten verteilt wird. Auch die Kellerräume sind miteinander verbunden – unser Schlüssel passt in beide Häuser, und einige Mieter aus dem Nachbarhaus nutzen Kellerabteile auf unserer Seite und umgekehrt.

    Der Trocknungsraum (Waschküche) liegt im Keller des Nachbarhauses. In unserem Mietvertrag bzw. der Hausordnung steht, dass große Wäsche im Waschkeller zu trocknen ist. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass wir diesen Raum selbstverständlich mitbenutzen dürfen.

    Der Hausmeister hat uns nun jedoch gesagt, dass der Trocknungsraum ausschließlich für die Bewohner des Nachbarhauses sei. Für mich wirkt das unlogisch, da die Betriebskosten – inklusive Allgemeinstrom – für beide Häuser gemeinsam abgerechnet werden. Damit zahlen wir doch anteilig auch die Kosten für diesen Raum mit, oder nicht?

    Wie würdet ihr das einschätzen? Vielen Dank schon mal! :)

  • da die Betriebskosten – inklusive Allgemeinstrom – für beide Häuser gemeinsam abgerechnet werden

    Die Betriebskosten helfen für die Frage nicht weiter. Die Kosten dürfen auch umgelegt werden, wenn der Raum nicht genutzt werden darf. Die Hausordnung hilft da mehr weiter. Und das antwortet man einfach dem Hausmeister, dass seine Aussage nicht stimmen kann, weil mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart ist.

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