Gas- oder Wärmelieferung - Erhöhung Grundpreis Wärme (Gas) um beinahe 400%

  • Hallo allerseits,

    im Jahre 2005 haben wir eine Wohnung angemietet. Der Mietvertrag schreibt den Energielieferanten vor (Anhang). Das war zwar etwas ärgerlich, da sich aber die Preisunterschiede zu anderen Anbietern im Rahmen hielten konnte man diese Regelung zähneknirschend akzeptieren. Einige Jahre später konnte man den Stromanbieter frei wählen. Es blieb bei der Gaslieferung durch einen Stromanbieter.

    Im Jahr2022 hat der Vermieter das Tochterunternehmen gegründet. Ende 2022 hat das Tochterunternehmen etwa 3000 Thermen von der EWE übernommen und tritt als neuer Energieversorger auf.

    Der Grundpreis hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

    Jahr 2022, Versorger EWE, Grundpreis 260 Euro/Jahr (Anhang)
    Jahr 2023, Versorger GSG, Grundpreis 980 Euro/Jahr (Anhang) Widerspruch eingelegt

    Wie kann es zu so einer drastischen Preiserhöhung kommen wo doch die Art und Weise der Versorgung unverändert geblieben ist (Gastherme in der Wohnung)? Andere Mieter bakamen die Info, dass die GSG die Preise anders kalkuliert als die EWE. Die Tochterunternehmen liefert übringens nach eigenen Angaben kein Gas sondern Wärme. Ich denke das diese Bezeichnung dem Vermieter mehr Spielraum bei der Preisgestaltung gibt.

    Tatsächlich hat sich die Heizungsart seit bestehen des Mietvertrages nichts geändert. Wir haben eine Gastherme in der Wohnung. Das angelieferte Gas wird in der Wohnung in Wärme (Warmwasser für Heizung und Bad) umgewandelt.

    Kann diese Preisgestaltung rechtens sein? Beziehen wir nun Gas oder Wärme?

    Viele Grüße und danke fürs lesen...

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