Mietminderung - Beschädigten Fassade

  • Moin zusammen,

    vielleicht kann man mir weiterhelfen.

    Kurz vorab: Unser Bad liegt an zwei Außenwänden.

    Anfangs hatten wir in der Ecke einen Schrank zu stehen, der extrem schnell weggeschimmelt ist. Wir haben dann einen kleineren Schrank gekauft, damit mehr Luft nach oben frei ist und wenn wir duschen waren, haben wir den auch immer vorgezogen, damit alles dahinter trocknen kann (lästig, aber die Hoffnung war, dass es so ausreicht). Ebenso wird oft genug gelüftet und das Bad ist wirklich gigantisch, mit einem großen Fenster.

    Nun, unsere Methode hat ne Weile gefunzt. Jetzt hat der Schrank aber wieder angefangen zu schimmeln. Alle anderen Möbel in diesem Bad haben dieses Problem nicht, nur an diesen Außenwänden. Wenn's besonders kalt ist kondensieren beide Wände sogar und wir haben generell oft Probleme mit der Feuchtigkeit.

    Problem ist, dass die Fassade kaputt ist und der Putz großflächig abbröckelt. Von Nachbarn, die hier schon länger leben, wissen wir, dass es in 2013 ein Gutachten gab in dem verzeichnet wurde, dass die Fassade gemacht werden muss. Ja, kein Tippfehler, ich meine wirklich 2013.

    Im Oktober 2024 haben die anderen den Vermieter auch gleichzeitig auf das Gutachten angesprochen. Er meinte damals, dass zu der Zeit keine Fassadensaison wäre (bitte was?) und er sich um März herum drum kümmern würde. März ist natürlich auch schon wieder lange vorbei, von 2013 ganz zu schweigen.

    Im Schlafzimmer, das auch an besagter Außenwand liegt, haben wir ähnliche Probleme. Die Luftentfeuchter ziehen sich gefühlt im Minutentakt voll und das kann's auch nicht sein. In allen anderen Räumen haben wir keine Probleme, nur in denen, an denen die Außenwand liegt.

    Zusätzlich haben wir seit März auch einen kleinen Wasserschaden im Wohnzimmer, da die Nachbarn beim Einzug da scheinbar was beschädigt haben. Das breitet sich schon lange nicht mehr aus, die Tapete hat aber auch leicht geschimmelt und sich gelöst.

    Das Haus ist sehr alt und die Rohre nicht mehr die Besten, daher war das nur eine Frage der Zeit. Da haben wir ihn auch schon 4-5 Mal drauf angeschrieben und "es wird sich drum gekümmert".

    Wie ihr sehen könnt wird viel geredet und nichts gemacht. Ich denke wir sind bereits geduldig genug (und haben auch eigentlich viel zu lange gewartet), trotz vielen Hinweisen ist aber Stillstand. Rechtfertigt das für beide Räume eine Mietminderung oder was können wir noch tun?

  • Feuchtigkeit (Kondensation) an den Außenwänden geht durch neuen Putz außen nicht weg. Da müsste man Wärmedämmung aufbringen. Dazu kann man den Vermieter aber kaum zwingen.

  • Anfangs hatten wir in der Ecke einen Schrank zu stehen, der extrem schnell weggeschimmelt ist. Wir haben dann einen kleineren Schrank gekauft, damit mehr Luft nach oben frei ist und wenn wir duschen waren, haben wir den auch immer vorgezogen, damit alles dahinter trocknen kann (lästig, aber die Hoffnung war, dass es so ausreicht). Ebenso wird oft genug gelüftet und das Bad ist wirklich gigantisch, mit einem großen Fenster.

    Wenn im Raum (Bad) geduscht wird ist es empfehlenswert, nach dem duschen die Wände (Fliesen) zu trocknen. Zudem ausreichend lüften und heizen. Zudem ein Versuch: nehmt eine grössere Schüssel, füllt diese mit trockenem Sand und schaut nach 2/3 Tagen, wieviel Wasser der Sand angezogen hat. Ein billiger Maßstab zum Messen der Feuchtigkeit.

  • Ganz ehrlich, das klingt stark nach einem klassischen Wärmebrückenproblem + beschädigter Fassade. Wenn zwei Außenwände betroffen sind und Kondensation trotz Lüften zurückkommt, liegt es fast immer an der Bausubstanz. Ich hatte mal genau das Gleiche: Egal wie viel man lüftet oder Möbel verrückt – ohne ordentliche Dämmung bleibt die Wand einfach feucht.

    Wichtig ist: Schimmel in Wohn- und Schlafräumen gilt als erheblicher Mangel, und das rechtfertigt in Deutschland eindeutig eine Mietminderung. Viele bekommen 10–25 %, je nach Ausmaß. Die seit März undichte Stelle zählt zusätzlich als Mangel.

    Ich würde:
    – alles dokumentieren (Fotos, Feuchtigkeitswerte),
    – den Vermieter schriftlich mit einer Frist auffordern,
    – und wenn nichts passiert: Mieterverein einschalten.
    Die helfen dir, eine sichere Mietminderung durchzusetzen.

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