Breitbandkabelanschluß

  • Hallo allseits, bin hier auch neu und hätte eine Frage zum Breitbandkabelanschluß und den Möglichkeiten die der Mieter hat.

    Die Situation ist folgende:

    Ein Breitbandkabelanschluß besteht in meiner Wohnung. Hab einen Vertrag wurde mit Vodafone-Unitymedia abgeschlossen. Nun wurde festgestellt das der Anschluß aber wohl defekt ist. Die Techniker meinen es müßte ein neues Kabel verlegt werden. Kabelkanal oder Leerrohre zu meiner Wohnung konnten nicht ausfindig gemacht werden. Will man jetzt nicht über die Fassade oder Treppenhaus gehen, wäre die Einzige und einfachste Lösung ein Kabel vom direkten Nachbar in meine Wohnung zu legen. Dort funktioniert der Anschluß. Der Nachbar hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn es eine schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung geben würde. Die wäre ja sowieso notwendig.

    Die Hausverwaltung stellt sich jetzt aber quer. Stimmt weder zu, noch lehnt sie ab. Zuletzt wurde ein Reparaturversuch in Aussicht gestellt. Das ist nun aber auch schon einige Wochen her und es tut sich nichts. Selbst nach nochmaliger Nachfrage. Deswegen halte ich den angeblichen Reparaturversuch auch nur für vorgeschoben.

    Ich hab gehört das der Anbieter und nur dieser (und nicht der Endbenutzer) nun bei der Bundesnetzagentur auf einen Anschluß pochen kann (wohl nach §145 TKG).
    Aber gibt es noch irgendetwas was ich machen könnte, um einen Anschluß zu bekommen? Falls der Anbieter da auch nichts unternehmen möchte?

    Also wenn mein Nachbar nicht auf eine Genehmigung pochen würde, würde ich dies auch so machen lassen ;) Vorausgesetzt für die Vodafone Techniker wäre das auch okay. Würde dann aber aus dem rechtlichen Rahmen fallen. Letztlich geht es nur um ein Loch durch eine Wand, ein paar Meter Kabel, eventuell noch um eine Aufputzdose und einen Verteiler.

  • Hier sollte man mehr Druck auf den Vermieter machen. Denn dieser ist in der Pflicht, die Arbeit des Technikers zu ermöglichen, da der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erhalten muss gemäß §535 BGB.

  • Mach ich dauernd. Mieterverein ist auch schon mit einbezogen und hat die aufgefordert entweder den Anschluß instand zu setzten oder oder eine Genehmigung zuzulassen.
    Eine Mitminderung wegen Mängel in der Wohnung kommt hier wohl nicht in Betracht (hab da aber noch einen Beratungstermin), weil man nicht weiß ob der Anschluß nicht schon bei der Anmietung defekt war.

    Gestern hat sich noch der Hausmeister gemeldet, man hätte ihn beauftragt sich den Anschluß anzuschauen. Sehr hirnreich von der Hausverwaltung <X Was soll der denn machen (was er mich auch gefragt hat). Der kann den Anschluß sicher nicht instandsetzen und auch nichts anderes sagen als die Techniker die schon hier waren...
    Einen eigenen Telekommunikationstechniker beauftragen, kostet natürlich Geld, erst recht das instandsetzen. Eine Genehmigung würde die nichts kosten und zudem hätten die hinterher eine Wohnung mehr, mit einer funktionierenden Breitbandkabelausstattung...

    Einfach unverständlich!


    Achso, der Hausmeister weiß auch schon länger von dem defektem Breitbandkabelsanschluß und hat diesbezüglich auch der Hausverwaltung schon mehrere E-Mails geschickt.

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