Ich habe einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag in Berlin (Oktober 2022 - Oktober 2025) mit einer Hausverwaltungsfirma abgeschlossen, die gleichzeitig Eigentümerin des Gebäudes ist. Als Befristungsgrund nach §575 BGB wurde angegeben, dass die Wohnung nach Vertragsende für einen "zur Dienstleistung Verpflichteten" benötigt wird.
Aktuelle Situation:
- Mein Nachbar hatte einen identischen Vertrag, der kürzlich endete. Verlängerung wurde abgelehnt, er ist ausgezogen
- Mir wurde ebenfalls eine Verlängerung verweigert (Juli 2025)
- Ich habe ein Einschreiben mit der Bitte um konkrete Nachweise geschickt, welcher Mitarbeiter angeblich meine Wohnung benötigt
- Die Firma antwortete nur: "Der Befristungsgrund besteht weiterhin" - ohne jegliche Belege
- Ich habe nun einen weiteren Brief geschickt und konkrete Unterlagen gefordert (Name des Mitarbeiters, Arbeitsvertrag, Nachweis dass dies bereits 2022 geplant war, etc.)
Der Knackpunkt: In die ehemalige Wohnung meines Nachbarn ist gerade jemand Neues eingezogen. Auf meine Nachfrage, ob er/sie Mitarbeiter der Vermieterfirma sei: NEIN. Und: auch befristeter Vertrag.
Das widerspricht doch komplett dem angegebenen Befristungsgrund. Wenn sie an Nicht-Mitarbeiter vermieten, scheint die Befristung unbegründet.
Meine Fragen:
- Ist diese Praxis legal? Können sie behaupten, Wohnungen für Mitarbeiter zu brauchen, dann aber an beliebige Personen vermieten?
- Falls der Befristungsgrund ungültig ist, wird mein Vertrag automatisch unbefristet?
- Was sind meine besten Optionen, falls sie bis zu meiner Frist (Mitte September) keine konkreten Nachweise liefern?
- Sollte ich schon jetzt einen Anwalt einschalten oder noch die Antwort abwarten?
Der Vertrag endet am 15. Oktober 2025, die Zeit drängt also. Für jeden Rat wäre ich dankbar.
Standort: Berlin, deutsches Mietrecht.