Firma nutzt fragwürdige Befristungsgründe bei Mietverträgen - welche Optionen habe ich?

  • Ich habe einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag in Berlin (Oktober 2022 - Oktober 2025) mit einer Hausverwaltungsfirma abgeschlossen, die gleichzeitig Eigentümerin des Gebäudes ist. Als Befristungsgrund nach §575 BGB wurde angegeben, dass die Wohnung nach Vertragsende für einen "zur Dienstleistung Verpflichteten" benötigt wird.

    Aktuelle Situation:

    • Mein Nachbar hatte einen identischen Vertrag, der kürzlich endete. Verlängerung wurde abgelehnt, er ist ausgezogen
    • Mir wurde ebenfalls eine Verlängerung verweigert (Juli 2025)
    • Ich habe ein Einschreiben mit der Bitte um konkrete Nachweise geschickt, welcher Mitarbeiter angeblich meine Wohnung benötigt
    • Die Firma antwortete nur: "Der Befristungsgrund besteht weiterhin" - ohne jegliche Belege
    • Ich habe nun einen weiteren Brief geschickt und konkrete Unterlagen gefordert (Name des Mitarbeiters, Arbeitsvertrag, Nachweis dass dies bereits 2022 geplant war, etc.)

    Der Knackpunkt: In die ehemalige Wohnung meines Nachbarn ist gerade jemand Neues eingezogen. Auf meine Nachfrage, ob er/sie Mitarbeiter der Vermieterfirma sei: NEIN. Und: auch befristeter Vertrag.

    Das widerspricht doch komplett dem angegebenen Befristungsgrund. Wenn sie an Nicht-Mitarbeiter vermieten, scheint die Befristung unbegründet.

    Meine Fragen:

    1. Ist diese Praxis legal? Können sie behaupten, Wohnungen für Mitarbeiter zu brauchen, dann aber an beliebige Personen vermieten?
    2. Falls der Befristungsgrund ungültig ist, wird mein Vertrag automatisch unbefristet?
    3. Was sind meine besten Optionen, falls sie bis zu meiner Frist (Mitte September) keine konkreten Nachweise liefern?
    4. Sollte ich schon jetzt einen Anwalt einschalten oder noch die Antwort abwarten?

    Der Vertrag endet am 15. Oktober 2025, die Zeit drängt also. Für jeden Rat wäre ich dankbar.

    Standort: Berlin, deutsches Mietrecht.

  • Können sie behaupten, Wohnungen für Mitarbeiter zu brauchen

    Zunächst mal ja, denn immerhin ist der Befristungsgrund in §575 Abs. 1 BGB aufgeführt und daher zulässig. Fehlerhaft im Vertrag ist jedoch, wenn der Grund nicht näher erläutert wird. Denn im Sinne des Gesetzes reicht nur allein die Nennung des Grundes nicht aus, sondern man muss als Mieter auch die näheren Umstände wissen. Andernfalls kann man ja gar nicht feststellen, ob die Befristung berechtigt oder rechtsmissbräuchlich ist. Das wird in einem Rechtsstreit vermutlich der Bumerang sein, der auf den Vermieter zurück fällt.

    Falls der Befristungsgrund ungültig ist, wird mein Vertrag automatisch unbefristet?

    Um genau zu sein wäre in dem Fall der Vertrag von Anfang an unbefristet.

    Was sind meine besten Optionen

    Es gibt im Prinzip nur zwei Optionen. Entweder man gibt sich damit zufrieden, dass der Vertrag endet und man sucht sich eine neue Wohnung, oder man bleibt bei der Meinung, dass der Zeitvertrag so nicht gilt und unbefristet läuft. Da muss sich jeder Mieter selber entscheiden. Manchmal wird eine ungültige Befristung in einen Kündigungverzicht umgedeutet, aber das ist hier ja nicht das Thema.

    Sollte ich schon jetzt einen Anwalt einschalten

    Ja und Nein. Ein Anwalt kann außer zu Beraten jetzt noch nicht viel tun. Man kann vom Vermieter keine Nachweise verlangen. Man kann nur die Frage stellen, ob der Befristungsgrund noch gilt, und das hat er beantwortet. Man müsste abwarten, ob der Vermieter zum vermeintlichen Mietende Räumungsklage einreicht. Allerdings kann es nicht schaden, vorab mal den Vertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Vielleicht erkennt er noch etwas darin, was man bisher für unwichtig gehalten hat. Denn eine Räumungsklage kostet ja Geld, und die will man nicht unbedingt verlieren.

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