neue Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarf für ihren Mann, der zuvor der Vermieter war

  • Guten Tag,

    ich bin in folgender Situation: Mein Vermieter war bis vor kurzem eine GmbH & Co. KG. Vor circa zwei Jahren hat der Geschäftsführer dieser GmbH versucht, mir aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen, wozu es jedoch keine rechtliche Grundlage gab, da eine GmbH nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen kann. So habe ich mich dann auch erfolgreich gegen die Kündigung gewehrt. Nun hat die Ehefrau des Geschäftsführers die Wohnung aus der GmbH herausgekauft und mir eine Kündigung wegen Eigenbedarf geschickt, um ihren Ehemann (von dem sie sich gerade trennt), in meiner Wohnung unterzubringen. Dieser besitzt jedoch im Rahmen seiner GmbH circa 60 Wohnungen im Stadtgebiet, u.a. ein kleines leerstehendes Haus in unmittelbarer Nachbarschaft zu der von mir gemieteten Wohnung. Zu meinen Fragen:

    Wenn die Bedarfsperson leerstehenden Wohnraum besitzt, ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf dann als rechtsmissbräulich zu bewerten?

    Kann die Aktion, die Wohnung aus der GmbH rauszukaufen, UM mir kündigen zu können, bereits als rechtsmissbräuchlich gewertet werden? Hier wird ja geschickt manövriert, um eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.

    Dürfte es nicht auch als widersprüchlich zu werten sein, dass eine Ehefrau eine Wohnung kauft, um ihren Mann, von dem sie sich gerade trennt, dort wohnen zu lassen? Womöglich handelt es sich hier auch um geschicktes Manövrieren, da die neue Vermieterin so angeben kann, über keinen alternativen Wohnraum zu verfügen, auch wenn ihr Mann bzw. die GmbH zahlreichen (auch leerstehenden) Wohnraum im selben Wohnort besitzt.

    So weit ich informiert bin, wird im Bezug auf verfügbaren Wohnraum ohnehin der Familienbesitz gewertet. D.h. es dürfte unerheblich sein, ob die Ehefrau oder der Ehemann als Geschäftsführer den verfügbaren Wohnraum besitzt. Sie müsste also auch leerstehende Wohnungen, die ihr Ehemann bzw. seine GmbH besitzt, als Alternativen für die Unterbringung ihres Mannes benennen.

    Genaue Gründe für die Auswahl der von mir bewohnten Wohnung gibt es in dem Kündigungsschreiben nicht, nur die Angabe, dass er eine eigene Wohnung benötigt und in die von mir bewohnten Räume ziehen möchte.

    Noch ein Punkt: In dem Schreiben steht, dass die Ehepartner auf lange Sicht eine räumliche Trennung anstreben. Müsste nicht ein genauer Zeitpunkt in dem Schreiben zu finden sein anstelle einer schwammigen in die Zukunft weisenden Aussage?

    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.

    Vielen Dank schonmal.

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