Falscher Kündigungstermin

  • Hallo!

    Meine Genossenschaft hat mir per Mail anscheinend einen falschen Kündigungstermin geschickt. Die Wohnung hab ich vorher schon rechtzeitig für die Übergabe ausgeräumt, welche laut e-mail am 31.7.2025 wäre. Da ich noch nicht von der Genossenschaft kontaktiert wurde, fragte ich nach. Plötzlich hieß es, es ist im programm ein Fehler unterlaufen und der richtige Termin wäre am 31.8.2025.

    Laut Kündigungsfrist wäre der 31.8 auch richtig. Aber ich habe davor natürlich nicht kontrolliert ob der 31.7.2025 stimmt.

    Laut Genossenschaft muss ich, obwohl es ja nicht mein Fehler war, den zusätzlichen Monat bezahlen. Stimmt das?? Danke schonmal

  • Für mich ist das eigentlich ein klassischer Erklärungsirrtum, d.h. es wurde Dir versehentlich der 31.07. statt dem 31.08. benannt, so dass diese Erklärung angefochten werden kann. Das Mietverhältnis endet folglich zum 31.08.

    Ausschlaggebend könnte der konkrete Wortlaut der Kündigungsbestätigung oder der Kündigung sein. Wurde Dir beispielsweise die fristgemäße Kündigung zum 31.07. bestätigt, dann ist der Erklärungsirrtum offensichtlich. Wie war der Wortlaut deiner Kündigung? Hast Du hier auch fristgemäß gekündigt oder/und den 31.07. als Termin angegeben?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Danke für die schnelle Antwort.

    Mein Wunschtermin, den ich Angegeben habe, war eigentlich der 31.9.2025.

    Der genaue Wortlaut der E-mail, welche ich von der Genossenschaft bekommen habe, lautet „Hiermit bestätigen wir den Erhalt des Kündigungsschreiben der von Ihnen angemieteten Wohnung in: …….

    Das Mietverhältnis endet - nach Ablauf der Kündigungsfrist - am 31.7.2025

    Liebe Grüße Klaus

  • Ok, dann ist der Irrtum meiner Meinung nach recht eindeutig. In der Bestätigung bezieht man sich ja auf die vertragliche Kündigungsfrist, die dann wohl nicht am 31.07. endet, sondern am 31.08.

    Es kann aber nicht schaden, hier noch einmal ins Gespräch mit der Verwaltung zu gehen. Vielleicht kann man hier einen Nachlass auf die letzte Miete aushandeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist dann ein Erklärungsirrtum nach §119 BGB wie schon richtig gesagt wurde. Aber damit ist die Erklärung nicht automatisch ungültig. Sondern bei einem Irrtum muss die Anfechtung erklärt werden.

    Es lag also ein Angebot des Vermieters auf vorzeitige Vertragsaufhebung vor. Betonung auf Angebot, es muss eine Annahme noch erfolgen, dass ein Vertrag entsteht. Dies geht aber nur zeitnah, sonst hat das Angebot keine Gültigkeit mehr. Das wurde versäumt. Somit bleibt es also beim Vertragsende zum 31.8.

    Einen Termin zur Übergabe kann man schon vorher machen, sofern der Vermieter einverstanden ist, das ist vom Vertragsende unabhängig.

  • Super Danke vielmals! Möglicherweise bekomme ich von der Genossenschaft wenigstens einen Nachlass. Danke für die gute Erklärung, immerhin hab ich was dazugelernt.

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