Zustellung Kündigung der Wohnung an beide Vermieter?

  • Hallo,

    falls die beiden Vermieter, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, 2 verschiedene Wohnadressen haben (da vermutl. getrennt lebendes Ehepaar) - muss dann das Kündigungsschreiben zwingend an beide Personen und damit an beide Adressen gehen? Oder würde es reichen, es an eine Adresse zuzustellen mit der Aufforderung, es an den woanders wohnenden anderen Partner weiterzugeben?

    Und nochmal nachgefragt: Einwurf in Briefkasten mit Zeuge ratsam bzw. nötig, der NICHT zum Familienkreis gehört?


    Danke und VG

    Gerch

  • Solange einer von beiden nicht nachweislich bevollmächtigt ist, die Interessen des anderen wahrzunehmen, musst Du die Kündigung auch an beide Vermieter übersenden.

    Und nochmal nachgefragt: Einwurf in Briefkasten mit Zeuge ratsam bzw. nötig, der NICHT zum Familienkreis gehört?

    Ob der Zeuge nun aus der Familie stammt oder nicht, dürfte unerheblich sein. Ich würde derartige Kündigungen aber immer bei Einwurfeinschreiben versenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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