Hallo,
falls die beiden Vermieter, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, 2 verschiedene Wohnadressen haben (da vermutl. getrennt lebendes Ehepaar) - muss dann das Kündigungsschreiben zwingend an beide Personen und damit an beide Adressen gehen? Oder würde es reichen, es an eine Adresse zuzustellen mit der Aufforderung, es an den woanders wohnenden anderen Partner weiterzugeben?
Und nochmal nachgefragt: Einwurf in Briefkasten mit Zeuge ratsam bzw. nötig, der NICHT zum Familienkreis gehört?
Danke und VG
Gerch