Durch Kündigung und Umzug des Hauptmieters bald wohnungslos

  • Hallo,

    Ich wohnte bis Mitte März mit meinen Vater zusammen in einer Parterrewohnung. Er war Hauptmieter. Ich lebe schon seit ich Kind bin in der Wohnung mit ihm, über 25 Jahre und pflegte ihn zuletzt. Leider ist mein Vater gesundheitsbedingt in eine Pflegewohnstätte umgezogen und ich habe seitdem versucht mir eine neue, kleinere Wohnung zu suchen, trotz eigener gesundheitlicher Beeinträchtigungen (belegt durch Attest meines Facharztes mit der Stellungnahme, dass ich den Auszug bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht bewältigen könne und die Bitte um Gewährung von etwa 3 Monaten mehr Zeit.)

    Jedoch interessiert das den Vermieter, einem Bauverein, nicht und sie beharren auf einen Auszug. Da mein Vater nach einem Krankenhausaufenthalt eine Betreuerin bekam, organisiert diese auch die Räumung und macht mir Druck, dass auch all meine Sachen weg müssen und sie sofort nach der Räumung die Schlüssel zur Abgabe haben will. Die Räumung wird schon nächste Woche stattfinden und als Notlösung überlege ich gerade das Anmieten eines Lagers/einer Garage für meine Sachen.
    Ich bin leider gesundheitsbedingt nur Bürgergeldempfänger.

    Jetzt kommt hinzu, dass ein Mitarbeiter dieses Bauvereins mir versprach während einer Vorabnahme der Wohnung, dass ich notfalls mehr Zeit bekomme, um eine Wohnung zu suchen. Das wäre wohl kein Problem, aber ich solle trotzdem noch einmal mit der Verantwortlichen reden (die aber konsequent abblockt und auf nichts eingeht).

    Genaugenommen versprach der Mann mir als Familienmitglied ein weiteres befristetes Wohnen vor einer Modernisierung zur Überbrückung bis ich eine Wohnung finde. Dabei meinte er, dass einige Tage länger ohne neuen Mietvertrag, sozusagen aus Kulanz, kein Problem seien oder wenn nötig als neuer Mieter für ca. 2-3 Monate. Leider hat er wohl keine Entscheidungsbefugnis. Die Betreuerin meines Vaters war dabei, hörte mit, aber behauptet jetzt, dass er nur gesagt hätte, ich solle mit der zuständigen Dame reden. Sie leugnet also seine Aussage zur Wohnverlängerung.

    Jetzt habe ich den Vorstand angeschrieben, den Sachverhalt geschildert und dass es für mich eine soziale Härte bedeutet, wenn ich am 1.7.25 ohne Wohnung dastehe, aber ich habe noch keine Antwort erhalten.

    Mein Vater war in dem Bauverein seit über 30 Jahren Mitglied und da er Hauptmieter war und wegen seinem Umzug kündigte, ist für mich eine sehr schwierige Situation entstanden, da für mich die Wohnungssuche sehr schwer ist und ich mehr Zeit benötige. Ich dachte, durch das Attest meines Arztes gewinne ich Zeit, kann vielleicht sogar Mitglied der Genossenschaft und dann Mieter werden für 2-3 Monate. Aber darauf geht die zuständige Mitarbeiterin gar nicht ein, sondern behaart auf die fristgerechte Räumung.

    Es wäre sehr nett, wenn jemand vielleicht einen Tipp hat, was man noch machen könnte bzw. ob irgendeine rechtliche Möglichkeit besteht, um nicht in 12 Tagen hier rausgeworfen zu werden.

    Im Voraus vielen Dank.

  • Es wäre sehr nett, wenn jemand vielleicht einen Tipp hat, was man noch machen könnte bzw. ob irgendeine rechtliche Möglichkeit besteht, um nicht in 12 Tagen hier rausgeworfen zu werden.

    Nicht freiwillig ausziehen, die Wohnungsschlüssel nicht abgeben. Dann muss entweder dein Vater als Wohnungsmieter oder der Vermieter deines Vaters einen Räumungstitel erwirken, bevor man dich legal vor die Tür setzen kann. Das dauert einige Monate, mit Härtefalleinwänden, manchmal Jahre.


    Besser aus meiner Sicht:

    Wende dich an die Wohnungsstelle, Sozialamt, und Obdachlosenhilfe in deiner Gemeinde. Die Gemeinden müssen Unterkünfte für Notfälle vorhalten, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Kirchliche Anlaufstellen haben teilweise ebenfalls Notquartiere.

    Schreibe den Vermieter an, erkläre die Situation und was du unternimmst eine andere Wohnung zu finden. Anträge und Schriftwechsel mit obigen Stellen in Kopie beifügen, damit der Vermieter sieht du bist aktiv, sagst das nicht nur.

    Falls die aktuelle Miete dein Budget übersteigt, bei obigen Ämtern nachfragen, ob in deinem Fall eine Kostenübernahme möglich ist. Für Mieter geht das, in deinem Fall bin ich mir nicht sicher.

    Vermieter sind Menschen, genau wie Mieter. Mit Menschen kann man reden. Mit redenden Menschen lassen sich meistens bessere individuelle Lösungen finden als mit dem Blick in die Gesetze.

  • Nicht freiwillig ausziehen, die Wohnungsschlüssel nicht abgeben.

    Nein, solche Ratschläge kann man nicht geben. Hier soll Leuten geholfen werden, und diese nicht in Schwierigkeiten gebracht werden, indem ihnen immense Kosten einer Räumungsklage entstehen.

    Vermieter sind Menschen, genau wie Mieter. Mit Menschen kann man reden.

    Normalerweise ja. Aber zu Reden ist ja schon mehrfach versucht worden und aus der Schilderung ist deutlich zu erkennen, dass das wohl eher nichts bringen wird.

    und da er Hauptmieter war und wegen seinem Umzug kündigte

    Das war leider ziemlich unüberlegt und der Fehler. Der Mietvertrag hätte sehr wahrscheinlich übernommen werden können wenn nicht gekündigt. Der §563 BGB regelt zwar die Situation bei Tod und der Übernahme des Vertrags. Jedoch ist dies gemäß Rechtsprechung auch analog für den Auszug der Eltern anwendbar, weil die Kinder geschützt sein sollen, das Zuhause zu verlieren.

  • Normalerweise ja. Aber zu Reden ist ja schon mehrfach versucht worden und aus der Schilderung ist deutlich zu erkennen, dass das wohl eher nichts bringen wird.

    Mit Leuten ohne Entscheidungsbefugnis wurde geredet.

    Die Kunst ist hier den richtigen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis in diesem Bauverein zu finden. Die Idee das über den Kopf, sprich den Vorstand anzugehen, ist vielversprechender als mit einem einfachen Sachbearbeiter, sehr wahrscheinlich mit anderen Aufgabengebiet als Mietverwaltung, der solche Entscheidungen gar nicht treffen darf.


    Der Mietvertrag hätte sehr wahrscheinlich übernommen werden können wenn nicht gekündigt.

    Das ist keine echte Hilfe, wenn die Miete nicht aufgebracht werden kann. Die eigentliche Problemlösung wird nur vertagt.


    Nein, solche Ratschläge kann man nicht geben.

    Das war kein Ratschlag, sondern eine Feststellung.

    Kosten werden dadurch produziert aber nicht für dauerhafte Bürgergeldempfänger. Deren Einkommen liegt i.d.R. unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Bei Aufstockern und Selbstzahlen, kann das anders aussehen, abhängig vom verfügbarem Einkommen.


    Da mein Vater nach einem Krankenhausaufenthalt eine Betreuerin bekam, organisiert diese auch die Räumung und macht mir Druck,

    Hier könnte noch ein Ansatzpunkt sein.

    Welche Aufgaben genau umfasst diese Betreuung? Ist das eine freiwillige Betreuung oder eine angeordnete Betreuung? Hier könnte ein Blick in den Betreuervertrag bzw. die Betreuerurkunde Klarheit verschaffen über den genauen Umfang und die damit verbundenen Aufgaben des Betreuers.

    Was Betreuer nicht dürfen: gegen den Willen und die Interessen ihres Schützlings Entscheidungen treffen oder sie dazu drängen. Für Entscheidungen gegen den Willen eines Betreuungsbedürftigen, bedarf es i.d.R. eines richterlichen Beschlusses.

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