Kosten der Gartenpflege auf Basis zu hoher Rechnung des Vermieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung für 2023/2024 erhalten und leider eine höhere Nachzahlung zu entrichten. Dabei ist mir die Position Gartenpflege ins Auge gefallen, da diese, aus meiner Sicht, unverhältnismäßig hoch ist. Dies ist, nach den Heizkosten, die zweitgrößte Position. Im Vergleich zum Betriebskostenspiegel des DMB zahle ich das 5-fache vom Durchschnittswert.

    Daher habe ich mir von der Vermietung die Rechnungen geben lassen. Dies sind leider Pauschalaufträge, weshalb sich daraus wenig rausholen lässt. Es ist lediglich das grobe Aufgabenfeld und die Anzahl der Arbeitstage genannt. Und hier komme ich zu meinem Punkt:

    Es sind innerhalb von 9 Monaten alle 14 Tage Arbeiten durchzuführen gewesen. Das ergibt rechnerisch 19,5 Einsätze. Auf der Rechnung wurden jedoch nur 14 Tage durch den Dienstleister aufgeführt. Also wurde nur etwa 70% der Leistung erbracht, wodurch, nach meinem Wissen, ein Anspruch auf Anpassung des Pauschalpreises besteht. Hiervon hat die Vermietung natürlich keinen Gebrauch gemacht und die Rechnung in voller Höhe gezahlt und an die Mieter umgelegt.

    Habe ich an dieser Stelle einen Anspruch auf Anpassung der Nebenkosten bzw. kann Teile der Nachzahlung einbehalten?

    MfG
    Patrick

  • Es sind innerhalb von 9 Monaten alle 14 Tage Arbeiten durchzuführen gewesen. Das ergibt rechnerisch 19,5 Einsätze. Auf der Rechnung wurden jedoch nur 14 Tage durch den Dienstleister aufgeführt.

    Schwierig....

    Bei solchen Pauschalverträgen liegen Mischkalkulationen vor, d.h. es wird von einem Durchschnitt von 14 Tagen in 9 Monaten ausgegangen. Wenn das aufgrund der Witterungsverhältnisse weniger werden, hat das keine Auswirkung auf die Gesamtkosten. Wenn das allerdings mehr, als 14 Tage sind, bleiben die Kosten auch gleich. Hier kommt es aber auch auf die konkrete Formulierung im Dienstleistervertrag an.

    Das Phänomen gibt es bei Pauschalverträgen beim Winterdienst häufig. Hier können Kosten anfallen, auch wenn es im Jahr nie geschneit hat.

    Am Ende kann hier nur geprüft werden, warum die Kosten denn fünfmal so hoch sind, wie im Betriebskostenspiegel ausgewiesen. Gibt es Grundflächen/Pflanzen, die einer besonderen Pflege bedürfen? Ist der Markt des sogenannten GaLa-Baus bei Euch im Ort so hart, dass es kaum Anbieter gibt und folglich die Kosten steigen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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